Intelligentes Messsystem beantragen
Smart Meter auf Kundenwunsch
Sie können auch unabhängig von Stromverbrauch, Leistung Ihrer Einspeiseanlage oder steuerbaren Geräten ein intelligentes Messsystem beantragen. In diesem Fall prüfen wir die technischen Rahmenbedingungen bei Ihnen und informieren Sie anschließend, ob der Einbau einen intelligenten Messsystems möglich ist. Bitte beachten Sie, dass durch einen Zählertausch auf Kundenwunsch Kosten für Sie anfallen.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie folgenden Hinweise zum Einbau eines intelligenten Messsystems:
Der Einbau der intelligenten Messsysteme erfolgt schrittweise. Ein großer Teil der Haushalte in unserem Netzgebiet wurde bereits mit einem digitalen Zähler, einer sogenannten modernen Messeinrichtung, ausgestattet. In Verbindung mit einem Kommunikationsmodul, einem sogenannten Gateway, wird eine moderne Messeinrichtung zum intelligenten Messsystem.
In den kommenden Wochen beginnen wir mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Einbau der Gateways in Haushalten mit einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh oder einer Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kW. Unter diese Regelung fallen auch Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Der Einbau der Gateways erfolgt nach einem festgelegten Plan (Rollout).
Bitte beachten Sie: Beim vorzeitigen Einbau auf Kundenwunsch außerhalb des geplanten Rollouts fallen zusätzliche Kosten für Sie als Netznutzer an. Diese Zusatzkosten werden separat von uns als Messstellenbetreiber berechnet.
Darüber hinaus wird von Ihrem Stromlieferanten über Ihren monatlichen Grundpreis eine Miete für das intelligente Messsystem abgerechnet, so wie Sie es vielleicht schon von Ihrem bisherigen Zähler kennen.
Um den Einbau auf Kundenwunsch durchführen zu können, muss Ihr Zählerschrank/Ihre Messstelle über ausreichenden Mobilfunkempfang verfügen.
Was kostet ein intelligentes Messsystem?
Pflichteinbau
Wenn der Einbau eines Smart Meters für Sie gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten Preisobergrenzen. Über Ihren monatlichen Grundpreis wird eine Miete für den intelligenten Zähler abgerechnet, so wie Sie es vielleicht schon von Ihrem bisherigen Zähler kennen. Die Betriebskosten belaufen sich abhängig von Ihrem Verbrauch auf eine jährliche Summe zwischen 40 und 140 Euro.
Vorzeitiger Pflichteinbau
Sollten Sie unter den Pflichteinbau fallen - also mehr als 6000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, eine Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp haben oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG haben - und einen vorzeitigen Einbau eines Smart Meters beauftragen, entstehen einmalig Kosten in Höhe von 100 €. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten zwischen 40 und 140 Euro.
Nicht vorgeschriebener Einbau auf Kundenwunsch
Wenn Sie auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem beauftragen, fallen weitere Kosten für Sie an. Sollten Sie weniger als 6000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, eine Einspeiseanlage mit einet Leistung von weniger als 7 kWp haben oder Sie keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG haben, fällt einmalig eine Gebühr von 100 € sowie Zusatzkosten in Höhe von 30 € pro Jahr an. Zusätzlich werden Betriebskosten - abhängig von Ihrem Verbrauch - zwischen 40 und 140 € berechnet.
Bitte beachten Sie:

Für den Wechsel auf Kundenwunsch fallen Gebühren an. Außerdem kann sich Ihre jährliche Zählermiete durch den Wechsel verändern. Wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, bei Ihnen ein Smart Meter zu installieren, dann kommt der Vertrag nicht zustande und es entstehen keine Kosten. In jedem Fall werden Sie von uns informiert.