E-Mobilität und Ladesäulen
Änderungen bei unserem E-Mobilitätsangebot
Zum 1. November 2026 übertragen wir unsere Ladestationen und die damit verbundenen Aufgaben auf unser Partnerunternehmen Regioladen+ GmbH & Co. KG.
Hintergrund sind die gesetzlichen Vorgaben des § 7c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie sehen grundsätzlich vor, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen keine Ladepunkte besitzen, entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen. Mit der Übertragung passen wir die Zuständigkeiten für unsere Ladeinfrastruktur an diese Vorgaben an.
Die Zukunft der Mobilität.

Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen stellen wir auch den Verkauf von Wallboxen ein.
Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Alle Informationen rund um die Anmeldung.
Ladesäulen der Stadtwerke Ostmünsterland:
Mit unseren Autostromtarifen laden Sie europaweit ganz unkompliziert an allen Ladesäulen aus dem innogy eRoaming-Verbund und das zu immer gleichen SO-Konditionen. Auch die Stadtwerke Ostmünsterland betreiben eigene Ladesäulen im eRoaming-Verbund.
Beim Aufruf von Google Maps werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Anbieter, die Google Inc. gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Team Elektromobilität

