Bestimmung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Der Grundversorger für die Netzgebiete 59320 Ennigerloh, 59302 Oelde, 48346 Ostbevern und 48291 Telgte ist sowohl für Strom als auch für Gas bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG.