Sperren

Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. 
  • Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. 
  • Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist. 
  • Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können. 

Um einen Sperr- bzw. Entsperrauftrag auszulösen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden uns dieses:

 Sperrauftrag Strom

 Sperrauftrag Gas