Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
INFORMATIONEN RUND UM DIE NEUREGELUNG ZU § 14A ENWG
Um die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingeführt. Wir erklären Ihnen, was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet.
Das Wichtigste im Überblick:
- Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen, Speicher und Klimageräte müssen seit dem 1.1.2024 so angeschlossen werden, dass sie für uns als Netzbetreiber steuerbar sind.
- Sie als Betreiber solcher steuerbaren Anlagen profitieren von reduzierten Netzentgelten.
- Ziel dieser Neuregelung durch die Bundesnetzagentur ist, das Stromnetz zu stabilisieren und eine Überlastung zu vermeiden.
Was hat es mit der Neuregelung auf sich? Und was genau sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Muss ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden? Und wie funktioniert die Anmeldung?
Wie erhalte ich als Betreiber das reduzierte Netzentgelt? Und gibt es bestimmte Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen?
Habe ich Pflichten als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung? Muss ich bei der Installation etwas beachten?
WORUM GEHT ES BEI DER NEUREGELUNG VON § 14A ENWG?
Mit dem Umbau des Energiesystems müssen zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in den Verteilnetzen angeschlossen werden. Die aktuellen Verteilnetze sind jedoch nicht optimal auf den Anstieg der Technologien vorbereitet. Damit dennoch ein reibungsloser und verzögerungsfreier Netzanschluss gewährleistet werden kann, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration steuerbare Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt.
Im Rahmen dieser Regelung hat der Netzbetreiber das Recht, den Leistungsbezug steuerbarer Verbraucher vorübergehend zu begrenzen, wenn dies notwendig ist, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes abzuwenden. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen beispielsweise folgende Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
- Wärmepumpen
- Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Batteriespeicher (hier nur der Leistungsbezug)
- Klimageräte
Nachtspeicherheizungen gelten nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von §14a EnWG und werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert.
FÜR WEN GILT DIE NEUREGELUNG?
Ab dem 01.01.2024 werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung mit einer installierten Leistung von über 4,2 kW von der Neuregelung gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfasst.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 müssen bis spätestens zum 01.01.2029 in das neue Gesetz überführt werden. Bestandsanlagen ohne bestehende Vereinbarung zu Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben hingegen dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen.
Kunden können jedoch in die neue Regelung wechseln und von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Voraussetzung dafür ist die Steuerbarkeit der betroffenen Anlagen. Sollten Sie in die neue Regelung wechseln wollen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter messwesen@so.de.
WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIE NEUREGELUNG?
In Ausnahmefällen, also im Fall einer drohenden Überlastung des Niederspannungsnetzbereichs, darf für maximal zwei Stunden täglich steuernd in den Betrieb der Verbraucher eingegriffen werden. Diese Schaltzeiten werden planerisch in einem transparenten Verfahren ermittelt und unseren Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Innerhalb der Schaltzeiten darf die maximale Bezugsleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen auf minimal 4,2 kW begrenzt werden. Elektrofahrzeuge laden dann entsprechend langsamer.
Der Haushaltsverbrauch wird von einer möglichen Steuerung nicht erfasst.
Aktuell bestehen in unserem Netzgebiet keine entsprechenden Engpässe – falls sich dies ändern sollte, werden wir uns rechtzeitig bei Ihnen melden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden
Um eine Wallbox, eine Wärmepumpe, einen Speicher oder ein Klimagerät anzumelden und das reduzierte Netzentgelt zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Er meldet Ihr Gerät dann über das Anmeldeformular bei uns als Netzbetreiber an.