§ 14a EnWG

Alles rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

INFORMATIONEN RUND UM DIE NEUREGELUNG ZU § 14A ENWG

Um die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingeführt. Wir erklären Ihnen, was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet.

 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen, Speicher und Klimageräte müssen seit dem 1.1.2024 so angeschlossen werden, dass sie für uns als Netzbetreiber steuerbar sind.
  • Sie als Betreiber solcher steuerbaren Anlagen profitieren von reduzierten Netzentgelten.
  • Ziel dieser Neuregelung durch die Bundesnetzagentur ist, das Stromnetz zu stabilisieren und eine Überlastung zu vermeiden.

WORUM GEHT ES BEI DER NEUREGELUNG VON § 14A ENWG?

Mit dem Umbau des Energiesystems müssen zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in den Verteilnetzen angeschlossen werden. Die aktuellen Verteilnetze sind jedoch nicht optimal auf den Anstieg der Technologien vorbereitet. Damit dennoch ein reibungsloser und verzögerungsfreier Netzanschluss gewährleistet werden kann, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration steuerbare Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt.

Im Rahmen dieser Regelung hat der Netzbetreiber das Recht, den Leistungsbezug steuerbarer Verbraucher vorübergehend zu begrenzen, wenn dies notwendig ist, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes abzuwenden. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen beispielsweise folgende Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  • Wärmepumpen
  • Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Batteriespeicher (hier nur der Leistungsbezug)
  • Klimageräte

Nachtspeicherheizungen gelten nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von §14a EnWG und werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden

Um eine Wallbox, eine Wärmepumpe, einen Speicher oder ein Klimagerät anzumelden und das reduzierte Netzentgelt zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Er meldet Ihr Gerät dann über das Anmeldeformular bei uns als Netzbetreiber an.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden

Häufig gestellte Fragen zu § 14a EnWG

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