Trinkwasserschutz
Zum Schutz des Trinkwassers werden Anforderungen bezüglich des Ressourcenschutzes, der Wassergewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Transport und Verteilung formuliert und umgesetzt.
Die rechtlichen Grundlagen der Wasserversorgung und des Trinkwasserschutzes sind auf nationaler Ebene im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) und in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgeschrieben.
Um das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser oder Oberflächengewässer vorbeugend zu schützen, werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. In diesen Gebieten sind - über die allgemeingültigen wasserrechtlichen Bestimmungen hinaus - bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für die Wasserressource ausgehen kann, verboten oder nur eingeschränkt zulässig. Die Festsetzung der Wasserschutzgebiete erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen und Kreise.
Unsere Trinkwasserschutzgebiete
Fachinformationssystem des Landes NRW
ELWAS steht für elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können hier auf die meisten wasserbezogenen Daten der Behörden zugreifen. Hier können Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, empfehlen wir die als Online-Hilfe zur Verfügung gestellte PDF-Datei.
Hydrologische Gutachten
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Regentonnen-Förderung
Regenwasser sammeln. Trinkwasser sparen. Umwelt schützen.
Gerade in heißen Sommern brauchen unsere Gärten viel Wasser. Unser Trinkwasser ist für die Gartenbewässerung jedoch viel zu wertvoll. Schonen Sie also das Trinkwasser und sammeln stattdessen Regen oder Brauchwasser in einer Regentonne oder Regenwasserzisterne.