Speicher
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Thema Energiespeicher und deren Anbindung an das Verteilnetz.
Vorbereitungsphase
Alle Speicher müssen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Verwenden Sie hierfür bitte das folgende Formular:
B.2/E.3 Datenblatt für Speicher
Zusätzlich benötigen wir die Folgenden Informationen zum Speichersystem:
Einheitenzertifikat des Speichers
Herstellerdatenblätter des Speichersystems
Konformitätsnachweis des Speichersystems zum FNN Hinweis
Ab einer Summenbemessungsleistung größer 12 kVA bedürfen die Anlagen eine Zustimmung des Netzbetreibers. Diese kann erst erteilt werden, wenn eine Netzverträglichkeitsprüfung vom Netzbetreiber durchgeführt wurde und diese positiv ausfällt.
Beim Bau von Speicheranlagen sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers:
Niederspannung:
TAB 2019 der Stadtwerke Ostmünsterland
Mittelspannung:
TAB Mittelspannung der Stadtwerke Ostmünsterland
und die entsprechenden VDE Richtlinien zu beachten. Die VDE-AR-N 4100 für Speicheranlagen am Niederspannungsnetz, die VDE-AR-N 4110 für Speicheranlagen am Mittelspannungsnetz.
Wenn der Speicher im Zusammenhang mit einer Erzeugungsanlage errichtet werden soll, melden Sie diesen bitte zusammen mit der Erzeugungsanlage an. Oder beabsichtigen Sie ein Speichersystem zu bauen, das in das öffentliche Netz einspeisen kann, dann ist dieses selbst als Erzeugungsanlage im Nieder- oder Mittelspannungsnetz anzumelden.
Die genaue Vorgehensweise ist hier beschrieben:
Nach der Inbetriebnahme
Alle Speicheranlagen sind im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren