Speicher

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Thema Energiespeicher und deren Anbindung an das Verteilnetz.

Vorbereitungsphase

Alle Speicher müssen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Verwenden Sie hierfür bitte das folgende Formular:

 B.2/E.3 Datenblatt für Speicher 

 

Zusätzlich benötigen wir die Folgenden Informationen zum Speichersystem:

 Einheitenzertifikat des Speichers

 Herstellerdatenblätter des Speichersystems

 Konformitätsnachweis des Speichersystems zum FNN Hinweis

Ab einer Summenbemessungsleistung größer 12 kVA bedürfen die Anlagen eine Zustimmung des Netzbetreibers. Diese kann erst erteilt werden, wenn eine Netzverträglichkeitsprüfung vom Netzbetreiber durchgeführt wurde und diese positiv ausfällt.

Beim Bau von Speicheranlagen sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers:

Niederspannung:

 TAB 2019 der Stadtwerke Ostmünsterland 

Mittelspannung:

 TAB Mittelspannung der Stadtwerke Ostmünsterland 

und die entsprechenden VDE Richtlinien zu beachten. Die VDE-AR-N 4100 für Speicheranlagen am Niederspannungsnetz, die VDE-AR-N 4110 für Speicheranlagen am Mittelspannungsnetz.

Wenn der Speicher im Zusammenhang mit einer Erzeugungsanlage errichtet werden soll, melden Sie diesen bitte zusammen mit der Erzeugungsanlage an. Oder beabsichtigen Sie ein Speichersystem zu bauen, das in das öffentliche Netz einspeisen kann, dann ist dieses selbst als Erzeugungsanlage im Nieder- oder Mittelspannungsnetz anzumelden.

Die genaue Vorgehensweise ist hier beschrieben:

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 

Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz 

Nach der Inbetriebnahme

Alle Speicheranlagen sind im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren