Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um Erzeugungsanlagen, die Strom in das Niederspannungsverteilnetz des Netzbetreibers einspeisen.
Antrag zum Netzanschluss
Um den geplanten Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsverteilnetz der Stadtwerke Ostmünsterland zu prüfen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
E.1 Antrag auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage
Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage und können mit dem Bau der Anlage beginnen.
Bau einer Erzeugungsanlage
Hierzu sind insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Ostmünsterland, die VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105 zu beachten.
TAB 2019 der Stadtwerke Ostmünsterland
Da spätestens jetzt klar ist, was für eine Anlage mit welchen Komponenten aufgebaut wird, benötigen wir für den weiteren Verlauf folgende Unterlagen:
E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
Einheitenzertifikate der Erzeugungseinheiten nach VDEAR-N 4105
E.5 Prüfbericht Netzrückwirkungen für Erzeugungsanlagen mit einem Eingangsstrom > 75A nach VDEAR-N 4105
E.6 Zertifikat für den NASchutz nach VDE-AR-N 4105
Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (falls vorhanden)
Herstellerdatenblätter der Erzeugungseinheiten
Herstellerdatenblätter der PVModule (nur bei PV-Anlagen)
Zulassungsbescheid der BAFA (nur bei Anlagen nach KWKG)
Übersichtsschaltplan der Gesamtanlage mit Anordnung von Mess und Schutzeinrichtungen
Wird in dem Gesamtkonzept auch ein Speicher verbaut, benötigen wir zusätzlich:
B.2/E.3 Datenblatt für Speicher
E.4 Einheitenzertifikat des Speichers nach VDEAR-N 4105
Herstellerdatenblätter des Speichersystems
Konformitätsnachweis des Speichersystems zum FNN Hinweis
Außerdem sollten Sie sich, eventuell mit Ihrem Anlagenerrichter zusammen, um die Umsetzung des Einspeisemanagements und bei Anlagen größer 100 kW um einen Direktvermarkter kümmern. Näheres zum Einspeisemanagements finden Sie weiter unten.
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen, das Einspeisemanagement vorbereitet ist und Ihre Anlage fertig gestellt wurde, steht einer Inbetriebnahme nichts mehr entgegen.
Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage
Für die Inbetriebnahme der Anlage benötigen wir einen Inbetriebsetzungsantrag und ein E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll.
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Termin mit unserem Team Messwesen vereinbart werden:
Tel. 02504 7085-430
Zu dem ausgemachten Termin wird die Erzeugungsanlage durch einen Installateur/Anlagenerrichter im Beisein eines Technikers der Stadtwerke Ostmünsterland in Betrieb genommen.
Außerdem wird, falls vorhanden, das Einspeisemanagement in diesem Zusammenhang auf Funktion geprüft.
Nach der Inbetriebnahme
Um Ihre Anlage nach der Inbetriebnahme auch kaufmännisch abwickeln zu können benötigen wir auch noch einige Informationen.
Wir benötigen eine Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregister. Hierfür müssen Sie ihre Erzeugungsanlage unter www.marktstammdatenregister.de registrieren nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung, welche Sie uns bitte zukommen lassen.
Des Weiteren benötigen wir eine Erklärung zur Umsatzsteuer, Ihre Bankverbindung und ein SEPA-Lastschriftmandat. Benutzen Sie hierfür gerne die folgenden Formulare:
Erklärung zur Umsatzsteuer & Bankverbindung
Haben Sie für Ihre Erzeugungsanlage einen Direktvermarkter (bei Anlagen > 100 kW Pflicht) benötigen wir außerdem eine Anmeldung der Anlage und einen Nachweis der Steuerbarkeit vom Direktvermarkter.
Einspeisemanagement
Entsprechend dem EEG und der VDE-AR-N 4105 müssen Erzeugungsanlagen über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Die Anforderungen sind abhängig von der installierten Leistung und der Energieerzeugungsart.
Alle Erzeugungsanlagen und alle Speicher, die in das Netz des Netzbetreibers einspeisen können, mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netz-überlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen ist der Leitfaden EEG Einspeisemanagement zu beachten.
Leitfaden EEG Einspeisemanagement
Die benötigte technische Einrichtung ist über das Formular „Bestellung technische Einrichtung zur Umsetzung des Einspeisemanagements“ bei uns zu bestellen.
Bestellung technische Einrichtung zur Umsetzung des Einspeisemanagements
Die Umsetzung und die Funktion des Einspeisemanagements wird dann bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage getestet und mit einem der beiden Folgenden Formulare bestätigt:
Bestätigung zur Umsetzung des Einspeisemanagements