Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um Erzeugungsanlagen, die Strom in das Mittelspannungsverteilnetz des Netzbetreibers einspeisen.
Antrag zum Netzanschluss
Um den geplanten Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsverteilnetz der Stadtwerke Ostmünsterland zu prüfen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
E.1 Antrag auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage
Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage und können mit dem Bau der Anlage beginnen.
Vorbereitungsphase
Erzeugungsanlage aufgebaut wird, müssen Sie Ihre geplante Anlage von einer Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen.
Hierfür benötigen Sie von uns einen ausgefüllten Netzbetreiber Abfragebogen.
E.9 Netzbetreiber Abfragebogen
Senden Sie uns das Formular mit ausgefülltem Kopf und dem Abschnitt „Allgemeine Daten zur Anlage“ zu. Um dieses zu bearbeiten benötigen wir noch weitere Unterlagen:
E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
E.13 Einheitenzertifikate der Erzeugungseinheiten nach VDEAR-N 4110
E.14 Komponentenzertifikat nach VDEAR-N 4110, wenn Zusatzkomponenten vorhanden sind
Herstellerdatenblätter der Erzeugungseinheiten
Herstellerdatenblätter der PVModule (nur bei PV-Anlagen)
Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (falls vorhanden)
Übersichtsschaltplan der Gesamtanlage mit Anordnung von Mess und Schutzeinrichtungen
Wird in dem Gesamtkonzept auch ein Speicher verbaut, benötigen wir zusätzlich:
B.2/E.3 Datenblatt für Speicher
E.13 Einheitenzertifikat des Speichers nach VDEAR-N 4110
Herstellerdatenblätter des Speichersystems
Konformitätsnachweis des Speichersystems zum FNN Hinweis
Wenn wir diese Unterlagen haben, können wir die benötigten Daten ermitteln und den Netzbetreiber Abfragebogen ausfüllen. Diesen lassen wir Ihnen dann zukommen, damit Sie sich um die Erstellung des Anlagenzertifikates kümmern können.
Wenn ihre geplante Erzeugungsanlage nun zertifizierungsfähig ist, bekommen Sie von der Zertifizierungsstelle ein „E.15 Anlagenzertifikat“ ausgestellt, welches Sie uns zur Überprüfung zukommen lassen.
Gibt es nun keine weiteren Beanstandungen, erteilen wir Ihnen eine Einspeisezusage.
Bau einer Erzeugungsanlage
Mit dem Erhalt der Einspeisezusage können Sie nun mit dem Bau der Erzeugungsanlage beginnen.
Hierzu sind insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Ostmünsterland, die VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N4110 zu beachten.
TAB 2019 der Stadtwerke Ostmünsterland
TAB Mittelspannung der Stadtwerke Ostmünsterland
Außerdem sollten Sie sich, eventuell mit Ihrem Anlagenerrichter zusammen, um die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements und bei Anlagen über 100 kW um einen Direktvermarkter kümmern (näheres zum Netzsicherheitsmanagement siehe weiter unten)
Sobald Ihre Anlage fertig aufgebaut wurde und das Netzsicherheitsmanagement vorbereitet ist können die Abrechnungszähler beantragt werden.
Zählersetzung
Um den Termin für die Zählersetzung mit uns zu vereinbaren benötigen wir einen Inbetriebsetzungsantrag.
Zu dem ausgemachten Termin wird die Erzeugungsanlage durch einen Installateur/Anlagenerrichter im Beisein eines Technikers der Stadtwerke Ostmünsterland einer Installationskontrolle unterzogen. Ist hierbei nichts zu beanstanden, werden die Zähler montiert und es wird eine vorübergehende Betriebserlaubnis erteilt, um den Inbetriebnahme Prozess durchführen zu können.
Inbetriebnahme-Prozess der Erzeugungsanlage
Erst jetzt darf die Erzeugungsanlage eingeschaltet werden, um die Inbetriebnahme durchzuführen. Dieses kann je nach Anlagenkomplexität direkt nach der Zählersetzung oder später durchgeführt werden. Die Termine sind jedoch mit dem Netzbetreiber abzustimmen, da dieser sich vorbehält bei der Inbetriebnahme dabei zu sein.
Im Zuge der Inbetriebnahme erstellt der Installateur/Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll für jede Erzeugungseinheit der Erzeugungsanlage, die vom Anlagenerrichter und Ihnen als Anlagenbetreiber zu Unterschreiben ist.
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
Dieses beinhaltet auch die Prüfung der Funktionalität des Netzsicherheitsmanagements. Eine Ausführung des Protokolls bekommen wir als Netzbetreiber ausgehändigt.
Ist die gesamte Anlage in Betrieb genommen, ist durch eine Qualifizierte Stelle (Gutachter, Hersteller, …) eine Inbetriebsetzungserklärung zu erstellen, die vom Ersteller der Inbetriebsetzungserklärung und Ihnen als Anlagenbetreiber zu Unterschreiben ist.
E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
Eine Ausführung der Inbetriebsetzungserklärung ist uns als Netzbetreiber auszuhändigen.
Konformitätserklärung
Auf Basis des Anlagenzertifikates und der Inbetriebsetzungserklärung ist nun die Konformität der Erzeugungsanlage zu den Anforderungen der VDE-AR-N4110 und den Vorgaben des Netzbetreibers nachzuweisen. Hierfür müssen Sie eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle beauftragen.
Für die Einreichung der Konformitätserklärung haben Sie als Anlagenbetreiber maximal 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit Zeit.
Erst nach Vorlage einer vollständigen Konformitätserklärung, die eine mängelfreie Erzeugungsanlage/Speicher ausweist, können wir Ihnen eine Endgültige Betriebserlaubnis erteilen.
Nach der Inbetriebnahme
Um Ihre Anlage nach der Inbetriebnahme auch kaufmännisch abwickeln zu können benötigen wir auch noch einige Informationen.
Wir benötigen eine Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregister. Hierfür müssen Sie ihre Erzeugungsanlage unter www.marktstammdatenregister.de registrieren nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung, welche Sie uns bitte zukommen lassen.
Des Weiteren benötigen wir eine Erklärung zur Umsatzsteuer, Ihre Bankverbindung und ein SEPA-Lastschriftmandat. Benutzen Sie hierfür gerne die folgenden Formulare:
Erklärung zur Umsatzsteuer & Bankverbindung
Haben Sie für Ihre Erzeugungsanlage einen Direktvermarkter (bei Anlagen > 100 kW Pflicht) benötigen wir außerdem eine Anmeldung der Anlage und einen Nachweis der Steuerbarkeit vom Direktvermarkter.
Einspeisemanagement
Entsprechend dem EEG und der VDE-AR-N 4105 müssen Erzeugungsanlagen über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Die Anforderungen sind abhängig von der installierten Leistung und der Energieerzeugungsart.
Alle Erzeugungsanlagen und alle Speicher, die in das Netz des Netzbetreibers einspeisen können, mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netz-überlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen ist der Leitfaden EEG Einspeisemanagement zu beachten.
Leitfaden EEG Einspeisemanagement
Die benötigte technische Einrichtung ist über das Formular „Bestellung technische Einrichtung zur Umsetzung des Einspeisemanagements“ bei uns zu bestellen.
Bestellung technische Einrichtung zur Umsetzung des Einspeisemanagements
Die Umsetzung und die Funktion des Einspeisemanagements wird dann bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage getestet und mit dem folgenden Formulare bestätigt:
Bestätigung zur Umsetzung des Einspeisemanagements