Meldepflicht für Ladesäulen
Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug bequem mit einer Wallbox zu Hause laden? Rund um die Anmeldung Ihrer Ladestation sind wir als Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Denn egal, ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Anmeldung und Genehmigung Ihrer Wallbox ist nötig, damit wir als Netzbetreiber den sicheren Netzbetrieb gewährleisten können. Denn nur so wissen wir, wo genau in unserem Netz Ladesäulen angeschlossen sind und können unsere Stromnetze entsprechend ausbauen und verstärken.
Ladesäule online anmelden
Wenn Sie Ihr E-Auto auch zu Hause laden möchten, müssen Sie Ihre Wallbox vor der Installation bei uns als Netzbetreiber anmelden oder genehmigen lassen. Nutzen Sie dazu einfach unser Onlineformular.
Reduziertes Netzentgelt für steuerbare Wallboxen
Wallboxen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW zählen zu den sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Im Rahmen dieser Regelung hat der Netzbetreiber das Recht, den Leistungsbezug steuerbarer Verbraucher vorübergehend zu begrenzen, wenn dies notwendig ist.
Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten: Modul 1 bietet eine pauschale Netzentgeltreduzierung um 80 € (brutto) zuzüglich einer Stabilitätsprämie, während Modul 2 eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 % umfasst.