Energie ins Netz einspeisen
Egal, ob Photovoltaik, Biomasse oder Windenergie: Wenn Sie selbst Energie erzeugen möchten, müssen Sie Ihre Erzeugungsanlage vor der Inbetriebnahme bei uns als zuständigem Netzbetreiber anmelden. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anlage den technischen Vorgaben entspricht und die Energie in unser Netz eingespeist werden kann. Je nach Art und Leistung Ihrer Anlage unterscheidet sich das Anmeldeverfahren für Niederspannung oder Mittelspannung. Bitte beachten Sie: Auch für Speicher gibt es eine gesetzliche Vorgabe zur Anmeldung beim Netzbetreiber.
Private Erzeugungsanlagen mit einer Leistung bis zu 135 kW werden in der Regel an das Niederspannungsnetz angeschlossen.
Größere oder gewerbliche Erzeugungsanlagen werden meist an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Dies geht mit erweiterten Anforderungen einher.
Balkonkraftwerke
Mit steckerfertigen Erzeugungsanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, können Sie einfach selbst Strom erzeugen. Bitte beachten Sie, dass für Balkonsolaranlagen eine Registierung im Marktstammdatenregister erforderlich ist.
Speicher
Energiespeicher müssen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung eines Speichers.
Redispatch
Für Anlagen mit einer Leistung über 100 kW oder steuerbare Anlagen (unabhängig von der Leistung) gilt das Redispatch-Verfahren. Was sich genau dahinter verbirgt und welche Pflichten Betreiber solcher Erzeugungsanlagen haben, haben wir für Sie zusammengestellt.

Einmal im Jahr zum Stichtag 31.12. benötigen wir die Zählerstände Ihrer EEG-Anlagen, damit wir die Gutschrift/Rechnung für Ihre Einspeisung erstellen können. Teilen Sie uns den Zählerstand Ihrer PV-Anlage bequem über unser Formular mit.



