Einspeiser und Speicher
Für Einspeiser regenerativer Energien und KWK-Anlagen bzw. aus Speichern gelten gesonderte Netzzugangsbedingungen.
Diese sind sowohl beim Netzanschluss mit eigenen Technischen Anschlussbedingungen als auch bei der weitgehenden Befreiung von Netzentgelten zu finden.
Die jeweiligen Unterlagen finden Sie in den nachfolgenden Unterpunkten:
Zählerstand EEG-Anlagen melden
Einmal im Jahr zum Stichtag 31.12. benötigen wir die Zählerstände Ihrer EEG-Anlagen, damit wir die Gutschrift/Rechnung für Ihre Einspeisung erstellen können. Teilen Sie uns den Zählerstand Ihrer PV-Anlage bequem über unser Formular mit.