Alles rund um Zähler
Ihr Messstellenbetreiber
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 3 MsbG sind die Stadtwerke Ostmünsterland Ihr Ansprechpartner rund um Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung von Zählern. Darüber hinaus übernehmen wir die eigentliche Messung der Verbrauchswerte und übermitteln Sie an Ihren Lieferanten. Um den Verbrauch eindeutig zuordnen zu können, ist jede Verbrauchsstelle (z. B. Haus, Wohnung oder sonstige Gebäude) mit einem Zähler, einer sogenannten Messstelle, ausgestattet.
Die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 KWh sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 KW mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sind auf dem „Preisblatt für den Messstellenbetrieb“ veröffentlicht.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls auf dem Preisblatt veröffentlicht.

Was ein intelligentes Messsystem ist, worin der Unterschied zu einer modernen Messeinrichtung besteht und ob Sie bereits über einen intelligenten Stromzähler mit Gateway verfügen - hier erklären wir es Ihnen.
Preisblatt Standardleistungen Messstellenbetrieb - gültig ab 1.1.2026
Preisblatt Zusatzleistungen Messstellenbetrieb - gültig ab 1.1.2026
Preisblatt Messstellenbetrieb - gültig ab 1.1.2024
Messstellenvertrag Strom Lieferant - gültig bis 30.6.2026
Messstellenvertrag Strom Letztverbraucher/Anlagenbetreiber -gültig bis 30.6.2026
Messstellenvertrag Strom Lieferant - gültig ab 1.7.2026
Messstellenvertrag Strom Letztverbraucher/Anlagenbetreiber - gültig ab 1.7.2026
Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG ab. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag Strom (BK6-17-042) bzw. Gas (BK7-17-026), gültig ab 01.10.2017.
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom - gültig bis 30.6.2026
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom - gültig ab 1.7.2026
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