SO kommt die Energie ins Haus.

Alle Informationen zum Netzanschluss.

Netzanschluss bei den Stadtwerken Ostmünsterland

Sie möchten ein Haus bauen und benötigen einen Hausanschluss für Strom, Gas, Wasser oder Wärme? Sie möchten eine Wallbox installieren? Wir als Netzbetreiber kümmern uns um die Versorgungsnetze im Ostmünsterland. Beantragen Sie jetzt Ihren Netzanschluss.

Ihr Weg zum Hausanschluss

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Sie bauen ein Haus und möchten Ihr neues Zuhause an Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme anschließen? Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zum Hausanschluss zusammengestellt. Außerdem können Sie bei uns Baustrom für Ihre Baustelle beantragen.

Zum Netzanschluss für Bauherren

Netzanschluss anmelden

Über unser Onlineportal können Sie bequem einen Hausanschluss für Strom, Gas, Wasser, Fernwärme oder mehrere Sparten auf einmal anmelden. Als Netzbetreiber kümmern wir uns um neue Netzanschlüsse sowie die Änderung oder Trennung eine bestehenden Anschlusses.

Wo bieten die Stadtwerke Ostmünsterland welchen Hausanschluss? Zur Übersicht.

 

Netzanschluss für Großkunden

Hier haben wir alle Informationen und Dokumente rund um den Netzanschluss für Großkunden zusammengestellt.

Stromanschluss für Großkunden   Gasanschluss für Großkunden

Wo bieten die Stadtwerke Ostmünsterland welchen Hausanschluss?

Netzanschluss trennen

Sie benötigen einen Hausanschluss nicht mehr und möchten ihn kündigen? Als Netzbetreiber kümmern sich die Stadtwerke Ostmünsterland um die Trennung Ihres Anschlusses. 

Melden Sie sich für eine Anschlusstrennung bitte telefonisch unter 02504 7085-270 oder per Mail netzanschluss@so.de. Unser Netzanschlussteam hilft Ihnen gerne weiter.

 

 

Wallbox anmelden

Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug bequem mit einer Wallbox zu Hause laden? Rund um die Anmeldung Ihrer Ladestation sind wir als Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Denn egal, ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für E-Autos müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. 

Mehr Infos

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Um die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur mit § 14a EnWG eine Neuregelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingeführt. Geräte wie Wallboxen, Wärmepumpen, Speicher und Klimageräte müssen seit dem 1.1.2024 so angeschlossen werden, dass sie für uns als Netzbetreiber steuerbar sind. Wir erklären Ihnen, was das für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet.

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