Pressemitteilung vom 22.06.2022

Vorläufige EEG-Abschaffung zum 1. Juli 2022

Was Kunden jetzt wissen müssen

TELGTE Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 ausgesetzt. Das wurde vom Gesetzgeber so beschlossen – und die Stadtwerke Ostmünsterland geben die sich daraus ergebende Entlastung von 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto) selbstverständlich direkt an die Kunden weiter.

Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkunden bei den Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas. Beim Haushaltskundenstrom machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises aus. Die Stadtwerke Ostmünsterland begrüßen daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt wird dadurch um rund 150 Euro pro Jahr entlastet. So kann zumindest ein Teil der massiv gestiegenen Beschaffungskosten für Energie aufgefangen werden.

Die Stadtwerke Ostmünsterland kümmern sich um alles – Stromkunden müssen nichts tun

Der Stromarbeitspreis sinkt zum 1. Juli 2022 automatisch um 4,43 Cent pro Kilowattstunde, ohne dass Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Selbstverständlich haben die Kunden auch die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand bequem hier zu übermitteln.

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