Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme an Aktionen/Gewinnspielen und/oder an Social Media Aktionen/Gewinnspielen der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG (nachfolgend „Stadtwerke Ostmünsterland“ genannt) ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Bewerbungsphase zur Aktion "ADVENTSZAUBER" läuft vom 29.10.2024 bis 24.11.2024. Hierzu sind über www.so.de/adentszauber Vorschläge einzureichen.

Die Stadtwerke Ostmünsterland entscheiden anschließend, welche 24 Projekte unterstützt werden. Berücksichtigt werden nur Vorschläge, die den Sponsoringrichtlinien der Stadtwerke Ostmünsterland entsprechen.Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.

Welche 24 Projekte anschließend im Rahmen der Aktion "ADVENTSZAUBER" mit jeweils 250€ unterstützt werden, veröffentlichen die Stadtwerke Ostmünsterland täglich vom 1.12. bis 24.12.2024 im Rahmen des Adventskalenders auf Instagram und Facebook.

Der Verein oder die Organisation sendet den Stadtwerken Ostmünsterland bis spätenstens zum 31.3.2025 eine Sponsoringrechnung über 250€ an marketing@so.de

Die Teilnahme muss innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen; entscheidend ist der Eingang der Teilnahme bei den Stadtwerken Ostmünsterland. Die Stadtwerke Ostmünsterland können für technische Störungen/Verzögerungen nicht verantwortlich gemacht werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren.

Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder deren Personenangaben bei der Anmeldung nicht der Wahrheit entsprechen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Bei Fotowettbewerben dürfen lediglich selbsterstellte, photographische Aufnahmen eingereicht werden. Fremderstellte Bilder, sowie anzügliche oder ehrverletzende Aufnahmen werden von der Teilnahme ausgeschlossen und gelöscht.

Bei Social Media Gewinnspielen/Aktionen steht die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Stadtwerke Ostmünsterland. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Unterhaltung unserer Facebook-Fans bereitgestellt.

Die Stadtwerke Ostmünsterland behält sich das Recht vor, diese Daten ohne Angabe von Gründen zu verändern, sowie die Aktion vorzeitig abzubrechen.

Das Sponsoring wird wie ausgeschrieben vergeben. Umtausch oder die Übertragung des Sponsoringbetrages sind ausgeschlossen. Erstellt der Verein oder die Organisation die Sponsoringrechnung nicht bis zum 31.03.2025, verfällt das Sponsoring ersatzlos. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Jeder Teilnehmer ist selbst für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten verantwortlich.

2. Veranstalter
Veranstalter der Aktion sind die Stadtwerke Ostmünsterland. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die normal anfallenden Internetgebühren und andere Verbindungskosten während der Teilnahme an der Aktion sind vom Teilnehmer zu tragen.

3. Vorzeitige Beendigung der Aktion
Die Stadtwerke Ostmünsterland behalten sich vor, die Aktion jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bis zu Übergabe des Sponsorigbetrages behält sich die Stadtwerke Ostmünsterland darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angaben von Gründen den Ablauf zu verändern und/oder die Gewinne in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig verlaufen kann, z. B. aufgrund von Störungen durch Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen/rechtlichen Gründen, welche eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleisten. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber den Stadtwerken Ostmünsterland zu.

4. Speicherung der personenbezogenen Daten für die Dauer der Aktion
Während des Zeitraums der Aktion ist es erforderlich, Vorname, Name und die E-Mail-Adresse aller Teilnehmer zu speichern. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Aktion und zur Auswahl der Projekte. Die Stadtwerke Ostmünsterland geben diese gespeicherten Daten nicht an Dritte weiter und verwenden sie nicht zu anderen als den für die Aktion erforderlichen Zwecken. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Aktion ausdrücklich einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf der Aktion gelöscht. Möchte ein Teilnehmer, dass seine Daten bereits vor Ablauf der Aktion gelöscht werden, so kann er dies den Stadtwerken Ostmünsterland jederzeit per E-Mail mitteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Aktion nicht mehr möglich.

5. Haftung
Die Stadtwerke Ostmünsterland haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper und Gesundheit. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, welche durch Fehler, Verzögerungen und Unterbrechungen in der Übermittlung der Daten, bei Störungen der technischen Anlagen, Verlust oder Löschung von Daten hervorgerufen werden. Die Stadtwerke Ostmünsterland übernehmen insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Aktion jederzeit abrufbar und fehlerfrei ist.

Die Stadtwerke Ostmünsterland haften nicht für Sach-/Rechtsmängel. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Sponsorings sind gegenüber der Stadtwerke Ostmünsterland ausgeschlossen.

6. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und /oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame und/ oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Auffüllung etwaiger Vertragslücken.

Mit der Teilnahme akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.