
Mit LandWert Strom schaffen drei Partner aus der Region ein Angebot, das speziell auf
die Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe ausgerichtet ist. Ziel ist es, regionale Nähe, persönliche Beratung und verlässliche Konditionen miteinander zu verbinden, gerade in einem Energiemarkt, der weiterhin von starken Schwankungen geprägt ist.
LandWert Strom steht für die Wertschätzung unserer Landwirtschaft. Mit fairen Konditionen und echter Nähe. Statt anonymer Hotlines setzen wir auf direkte Ansprechpartner, kurze Wege und persönliche Beratung.
Und das Wichtigste: Ein Stromtarif, der zu Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb passt.
Mit LandWert Strom bündeln die Stadtwerke Ostmünsterland, der Maschinenring Warendorf-Münster e. V. und der WLV e. V. Kreisverband Warendorf ihre Kompetenzen. Gemeinsam bieten wir ein Stromprodukt, das genau auf die Bedürfnisse der Mitgliedsbetriebe zugeschnitten ist.
Die Landwirtschaft ist fest in unserer Region verwurzelt und ein unverzichtbarer Teil des Ostmünsterlandes. Denn die Betriebe produzieren hochwertige Lebensmittel und stärken die Versorgung der Menschen hier vor Ort. Und genau dafür ist eine zuverlässige und kalkulierbare Stromversorgung besonders wichtig.

"Für unsere Mitglieder ist Verlässlichkeit entscheidend – besonders in unsicheren Zeiten. Mit LandWert Strom bieten wir eine Lösung, die zur Landwirtschaft passt und langfristige Sicherheit gibt."
Ivan Mehm-Madunic, Geschäftsführer Maschinenring Warendorf-Münster e. V.
Unsere Stromtarife im Überblick

1-Tarifmessung
LandWert Strom 29
Für landwirtschaftliche Betriebe
Arbeitspreis (rein Energie): 11,00 ct/kWh
Grundpreis: 40 € pro Jahr
Grundlaufzeit bis zum 31.12.2029
Eingeschränkte Preisgarantie

2-Tarifmessung
LandWert Strom 29
Für landwirtschaftliche Betriebe
Arbeitspreis Hochtarifzeit (rein Energie): 14,919 ct/kWh
Arbeitspreis Niedertarifzeit (rein Energie): 8,615 ct/kWh
Grundpreis: 80 € pro Jahr
Grundlaufzeit bis zum 31.12.2029
Eingeschränkte Preisgarantie
Bei allen Preisangaben handelt es sich um Nettopreise für das Netzgebiet der Stadtwerke Ostmünsterland.
Ihre Vorteile
Gemeinsame Empfehlung
Regionale Kompetenz mit langjähriger Erfahrung in der Land- und
Energiewirtschaft
Faire Preisgestaltung
Vorausschauende Energiebeschaffung für eine nachhaltige Preissicherheit
Service auf Augenhöhe
Persönlicher Beratung, Verlässlichkeit und direkte Ansprechpartner – keine anonymen Hotlines
Planungssicherheit
Angebot speziell für die Landwirtschaft - garantierter Energiepreis bis 31.12.2029*.
* Nettopreis zzgl. Netzentgelte, Messstellenbetrieb sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile.

100% grüner Strom speziell auf die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Betriebe zugeschnitten.
Stromprodukt der Stadtwerke Ostmünsterland mit Laufzeit und eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.12.2029 – in Kooperation mit dem Maschinenring Warendorf-Münster e. V. und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V.
Mit LandWert Strom 29 bieten wir ein Produkt, das zur Landwirtschaft passt und dank eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.12.2029 langfristige Sicherheit gibt.
Feste Preisbestandteile 1-Tarifmessung
(inkl. Strombeschaffung, Vertriebs- und Servicekosten)
| netto* | ||
| Arbeitspreis (rein Energie) | ct/kWh | 11,00 |
| Grundpreis | €/Jahr | 40,00 |
(inkl. Strombeschaffung, Vertriebs- und Servicekosten)
| netto* | ||
| Arbeitspreis (HT) (rein Energie) | ct/kWh | 14,919 |
| Arbeitspreis (NT) (rein Energie) | ct/kWh | 8,615 |
| Grundpreis | €/Jahr | 80,00 |
Für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 gilt eine eingeschränkte Preisgarantie. Ausgenommen von der Preisgarantie sind die sich verändernden Kosten, derzeit der KWKG-Umlage, dem Aufschlag für besondere Netznutzung, der Offshore-Netzumlage, der Stromsteuer, der Netzentgelte (Arbeits- und Grundpreis) und der unveränderten Weitergabe von umsatzsteuerlichen Mehr- und Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuer ergeben. Jede Preisanpassung während und nach Ablauf des Garantiezeitraums erfolgt im Rahmen einer Preisanpassung nach vertraglicher Regelung der AVB.
*Nettopreis zzgl. Netzentgelte, Messstellenbetrieb sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile.
Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.
Gültig ab: 1. Januar 2027

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