Ein Techniker prüft eine Gasheizung

Wir stellen um:

Von L-Gas auf H-Gas.

 

Erdgasumstellung in Enniger

Derzeit versorgen wir Sie in Enniger mit sogenanntem L-Gas aus den Niederlanden. Das ist ein Erdgas mit einem niedrigen Brennwert. Die Förderung dieser Gassorte ist jedoch seit einiger Zeit rückläufig. Deshalb ist es notwendig, auf die Versorgung mit H-Gas umzustellen.

Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. » L « steht für low calorific (niedrigerer Brennwert), » H « steht für high calorific (höherer Brennwert).

Als zuständiger Netzbetreiber kümmern wir uns um die Erdgasumstellung bei Ihnen in Enniger. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihr Erdgas beziehen.

Zeitplan   Kostenerstattung   FAQs

Wichtig zu wissen

Auch während der Umstellung von L- auf H-Gas versorgen wir Sie jederzeit zuverlässig mit Erdgas.

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen alle nötigen Arbeiten und informieren Sie rechtzeitig über alle weiteren Schritte.

Die Arbeiten für die Erdgasumstellung sind für Sie kostenlos. Ausgenommen sind eventuelle Kosten für Gerätewartung, Reparatur oder Geräteaustausch. Diese sind vom Eigentümer zu tragen.

Umstellungsgebiet und Schalttermin

Karte Enniger

Mit der Erhebung aller Gasgeräte in unserem Netzgebiet starten wir am 05.01.26, gefolgt von der Anpassung ab dem 01.02.27. Der Schalttermin auf H-Gas ist am 08.06.27. Je nach Gerätetyp werden Ihre Gasgeräte bereits vor dem Schalttermin, am Schalttermin oder in einem engen Zeitraum nach der Schaltung technisch angepasst.

Sie werden ca. drei Wochen vor Ihrem Termin per Post von uns informiert. In diesem Schreiben erhalten Sie ausführliche Informationen zum Ablauf des Termins.

Sie brauchen bis dahin nichts zu tun, wir melden uns bei Ihnen!

Beginn der Erhebung

05.01.2026

Beginn der Anpassung

01.02.2027

Umstellungstermin

08.06.2027

So läuft die Erdgasumstellung in Enniger ab

Icon Schritt 1

Erhebung

Um alle wichtigen Gerätedaten wie CE-Kennzeichung oder Gerätetyp zu ermitteln, kommen die von uns beauftragen Monteure zu Ihnen. So können wir die spätere Anpassung besser vorbereiten und erforderliche Ersatzteile bestellen.

Ca. drei Wochen im Voraus teilen wir Ihnen den genauen Termin für die Erhebung bei Ihnen mit.

Icon Schritt 2

Anpassung

Im zweiten Schritt folgt die Anpassung der Gasgeräte auf das H-Gas. Die von uns beauftragen Fachfirmen übernehmen diese Umrüstung. In vielen Fällen ist es ausreichend, einzelne Teile am Gerät auszutauschen, wie zum Beispiel die Düsen. Bei den Geräten kann es sich etwa um Gasheizungen, Gasherde und Durchlauferhitzer handeln.

Auch hier senden wir Ihnen rechtzeitig eine schriftliche Ankündigung des Termins zu.

Bitte beachten Sie: Zwischen der Erhebung und der Anpassung kann ein Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren liegen.

Icon Schritt 3

Qualitätssicherung

Nach der Erhebung sowie der Anpassung werden wir in ca. zehn Prozent der Fälle eine stichprobenartige Qualitätskontrolle durchführen. Über einen möglichen Termin informieren
wir Sie ebenfalls schriftlich.

Icon Schritt 4

Umstellung auf H-Gas

Der Schalttermin ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas. Ab diesem Tag strömt erstmals H-Gas durch die Leitungen in Enniger.

Je nach Gerätetyp erfolgt die Anpassung vor, am oder kurz nach dem Schalttermin.

Kostenerstattung

Kostenerstattung nach § 19a EnWG

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie unter den folgenden Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgerätes sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugerätes müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde.

 

 Antragsformular zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG

Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein. Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
 
Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:

  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 500 €.
  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 250 €.
  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 100 €.

Der Eigentümer hat das Alter des Gasgerätes nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typenschilds des Gasgerätes zu bestimmen.

Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

 

 Antragsformular zur Kostenerstattung nach GasGKErstV

Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Alle Informationen zur Marktraumumstellung finden Installateure und Schornsteinfeger auf unserer gemeinsamen Website. Zusammen mit den Stadtwerken Warendorf und der Energieversorgung Beckum haben wir alle wichtigen Informationen zur Erdgasumstellung in der Region zusammengestellt. 

Informationen für Installateure

Häufig gestellte Fragen zur Erdgasumstellung

Allgemein zur Erdgasumstellung

Anpassung der Geräte

Kosten der Erdgasumstellung

Ablauf der Gasumstellung

Termine der Umstellung auf H-Gas

Rechtliches zur Marktraumumstellung

Weitere Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auf einer gemeinsamen Projekt-Website. Zusammen mit den Stadtwerken Warendorf und der Energieversorgung Beckum haben wir eine Website zur Erdgasumstellung in der Region erstellt.

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