Erdgasumstellung in Enniger
Derzeit versorgen wir Sie in Enniger mit sogenanntem L-Gas aus den Niederlanden. Das ist ein Erdgas mit einem niedrigen Brennwert. Die Förderung dieser Gassorte ist jedoch seit einiger Zeit rückläufig. Deshalb ist es notwendig, auf die Versorgung mit H-Gas umzustellen.
Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. » L « steht für low calorific (niedrigerer Brennwert), » H « steht für high calorific (höherer Brennwert).
Als zuständiger Netzbetreiber kümmern wir uns um die Erdgasumstellung bei Ihnen in Enniger. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihr Erdgas beziehen.
Wichtig zu wissen
Auch während der Umstellung von L- auf H-Gas versorgen wir Sie jederzeit zuverlässig mit Erdgas.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen alle nötigen Arbeiten und informieren Sie rechtzeitig über alle weiteren Schritte.
Die Arbeiten für die Erdgasumstellung sind für Sie kostenlos. Ausgenommen sind eventuelle Kosten für Gerätewartung, Reparatur oder Geräteaustausch. Diese sind vom Eigentümer zu tragen.
Umstellungsgebiet und Schalttermin

Mit der Erhebung aller Gasgeräte in unserem Netzgebiet starten wir am 05.01.26, gefolgt von der Anpassung ab dem 01.02.27. Der Schalttermin auf H-Gas ist am 08.06.27. Je nach Gerätetyp werden Ihre Gasgeräte bereits vor dem Schalttermin, am Schalttermin oder in einem engen Zeitraum nach der Schaltung technisch angepasst.
Sie werden ca. drei Wochen vor Ihrem Termin per Post von uns informiert. In diesem Schreiben erhalten Sie ausführliche Informationen zum Ablauf des Termins.
Sie brauchen bis dahin nichts zu tun, wir melden uns bei Ihnen!
Beginn der Erhebung
05.01.2026
Beginn der Anpassung
01.02.2027
Umstellungstermin
08.06.2027
So läuft die Erdgasumstellung in Enniger ab

Erhebung
Um alle wichtigen Gerätedaten wie CE-Kennzeichung oder Gerätetyp zu ermitteln, kommen die von uns beauftragen Monteure zu Ihnen. So können wir die spätere Anpassung besser vorbereiten und erforderliche Ersatzteile bestellen.
Ca. drei Wochen im Voraus teilen wir Ihnen den genauen Termin für die Erhebung bei Ihnen mit.

Anpassung
Im zweiten Schritt folgt die Anpassung der Gasgeräte auf das H-Gas. Die von uns beauftragen Fachfirmen übernehmen diese Umrüstung. In vielen Fällen ist es ausreichend, einzelne Teile am Gerät auszutauschen, wie zum Beispiel die Düsen. Bei den Geräten kann es sich etwa um Gasheizungen, Gasherde und Durchlauferhitzer handeln.
Auch hier senden wir Ihnen rechtzeitig eine schriftliche Ankündigung des Termins zu.
Bitte beachten Sie: Zwischen der Erhebung und der Anpassung kann ein Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren liegen.

Qualitätssicherung
Nach der Erhebung sowie der Anpassung werden wir in ca. zehn Prozent der Fälle eine stichprobenartige Qualitätskontrolle durchführen. Über einen möglichen Termin informieren
wir Sie ebenfalls schriftlich.

Umstellung auf H-Gas
Der Schalttermin ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas. Ab diesem Tag strömt erstmals H-Gas durch die Leitungen in Enniger.
Je nach Gerätetyp erfolgt die Anpassung vor, am oder kurz nach dem Schalttermin.
Kostenerstattung
Kostenerstattung nach § 19a EnWG
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie unter den folgenden Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.
Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgerätes sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugerätes müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde.
Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)
Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein. Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
- Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 500 €.
- Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 250 €.
- Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 100 €.
Der Eigentümer hat das Alter des Gasgerätes nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typenschilds des Gasgerätes zu bestimmen.
Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Informationen für Installateure und Schornsteinfeger
Alle Informationen zur Marktraumumstellung finden Installateure und Schornsteinfeger auf unserer gemeinsamen Website. Zusammen mit den Stadtwerken Warendorf und der Energieversorgung Beckum haben wir alle wichtigen Informationen zur Erdgasumstellung in der Region zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen zur Erdgasumstellung
Allgemein zur Erdgasumstellung
Anpassung der Geräte
Rechtliches zur Marktraumumstellung
Weitere Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auf einer gemeinsamen Projekt-Website. Zusammen mit den Stadtwerken Warendorf und der Energieversorgung Beckum haben wir eine Website zur Erdgasumstellung in der Region erstellt.