Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?

Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, einen Umzug rückwirkend anzumelden.

Umzüge müssen künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden.

Damit Ihr Umzug ohne Probleme verläuft, raten wir Ihnen, uns spätestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu benachrichtigen.
FAQs
1. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
2. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
3. Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
6. Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal
7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.
Sie haben noch offene Fragen?
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