Steckerfertige Erzeugungsanlagen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung für Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerk, Mini PV-Anlage).
Wichtig zu wissen: Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte beachten Sie hierbei die aktuell gültigen Grenzwerte von maximal 2 kWp (2000 Wp) Modulleistung und 0,8 kW (800 W) Wechselrichterleistung im vereinfachten Anmeldeverfahren.
Anmeldung im Marktstammdatenregister Mehr Infos und FAQs zu Balkonkraftwerken
Definition
Bei einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ in diesem Sinne handelt es sich um eine Anlage pro Anschlussnutzeranlage zur Erzeugung von Strom im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit einer maximalen Scheinleistung von SAmax ≤ 800 VA, die entweder fest oder über eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach VDE V 0628-1) angeschlossen wird.
Vorgehensweise
Für „Steckerfertige Erzeugungsanlagen“ gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften und technischen Bedingungen wie für andere Stromerzeugungsanlagen auch.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG ist ein vereinfachtes Anmeldeverfahren möglich, für deren Umsetzung die Technischen Anschlussbedingungen für Steckerfertige Erzeugungsanlagen“ zu beachten sind.
Sonstige Informationen
Für weitere Informationen zu „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ empfehlen wir die „FAQ zu Steckerfertigen PV-Anlagen“ vom VDE FNN.
