Pressemitteilung vom 11.02.2022

Aktuelle Energiemarkt-Turbulenzen

Das sollten Kunden der Stadtwerke Ostmünsterland jetzt wissen.

In den letzten Wochen und Monaten erhielten in Deutschland Tausende von Energiekunden Kündigungsschreiben von ihren Lieferanten. Teilweise weil diese Unternehmen Insolvenz anmelden mussten – teilweise auch, weil diese Energieanbieter ihre Lieferverträge zu den bisherigen Konditionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht weiterführen wollten oder konnten. 

Hauptursachen für die derzeitigen Turbulenzen auf den Strom- und Erdgasmärkten sind vor allem die immens gestiegenen Energiegroßhandelspreise. Und zwar vor allem an den Märkten des kurzfristigen Handels. An diesen sogenannten Spotmärkten musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 im Vergleich zum Vorjahr rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden – beim Strom deutlich mehr als das Doppelte.

Dass die Börsenpreise für Strom und Erdgas seit einiger Zeit so stark steigen, hat verschiedene Gründe. Mit der wohl wesentlichste liegt in der Erholung der Weltwirtschaft, da die konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie mittlerweile aufgefangen werden konnten – was wiederum zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen, Industrieprodukten und eben auch nach Energie geführt hat. Beim Erdgas kommt noch hinzu, dass die Kälteperiode im Frühjahr 2021 besonders lange ausfiel – und die Nachfrage höher lag als in den Jahren zuvor. Auch darauf haben die Börsen reagiert.

Die derzeitige Preissituation des Energiemarkts stellt hierbei alle Anbieter vor extreme Herausforderungen. Besonders betroffen aber sind Energieanbieter, die sich häufig kurzfristig und somit risikoreich mit Energie an den Spotmärkten eindecken und derzeit von den steigenden Einkaufspreisen geradezu überrollt werden. Diese Lieferanten betreiben häufig ein spekulatives Geschäftsmodell mit einer kurzfristig ausgerichteten Einkaufspolitik. Allein zwischen Oktober 2021 und dem Jahreswechsel mussten sieben Energiediscounter Insolvenz anmelden.  
Bestandskunden der Stadtwerke Ostmünsterland hingegen profitieren von einer langfristigen Beschaffungsstrategie, bei der Marktchancen und -risiken sorgfältig abgewogen werden. Die Stadtwerke Ostmünsterland beschaffen und wirtschaften solide und vorausschauend. „Deshalb bleiben alle Bestandskunden derzeit von den aktuellen Turbulenzen auf dem Energiemarkt verschont.“, versichert Stefan Werner, Vertriebsleiter der Stadtwerke Ostmünsterland. 

Damit unterscheiden sich die Stadtwerke Ostmünsterland deutlich von Anbietern, die in Niedrigpreiszeiten auf die eigene Gewinnmaximierung setzen und sich bei steigenden Preisen dann nicht mehr um ihre Kunden kümmern - und so das wirtschaftliche Risiko auf die Grundversorger abwälzen. Denn Grundversorger übernehmen nicht nur Verantwortung für ihre Bestandskunden, sondern garantieren auch die unkomplizierte und unterbrechungsfreie Belieferung neuer Kunden. So mussten die Stadtwerke Ostmünsterland zuletzt eine hohe Anzahl an Kunden von „in Not geratenen“ Lieferanten im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ auffangen.

Diese ungeplanten, zusätzlichen Energiemengen können kurzfristig nur zu dem aktuell sehr hohen Marktpreis eingekauft werden. Um die Belastungen dieser Nachbeschaffung für unsere Bestandskunden so gering wie möglich zu halten, haben wir ein Neukundenprodukt für Gas und Strom in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt, das sich an der Differenz der Beschaffungskosten orientiert. 

Die zuverlässige Versorgung ist somit stets garantiert – dafür sorgen die Grundversorger, hier vor Ort die Stadtwerke Ostmünsterland. Das Besondere am Status eines Grundversorgers ist die damit verbundene Verpflichtung, dass Haushaltskunden auch ohne Abschluss eines schriftlichen Versorgungsvertrages zuverlässig mit Strom oder Erdgas versorgt werden – allein durch sogenanntes „konkludentes Verhalten“, also in aller Regel einfach durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus der vorhandenen Leitung. 

Die Grund- und Ersatzversorgung bietet dabei den Verbrauchern maximale Flexibilität und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Aus der Ersatzversorgung ist der Wechsel in einen anderweitigen Liefervertrag jederzeit, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei den Stadtwerken Ostmünsterland möglich.