Pressemitteilung vom 30.01.2023

Jahresabrechnung für Energiekunden

Informationen der Stadtwerke Ostmünsterland zur Jahresabrechnung samt Dezember-Soforthilfe für Erdgaskunden

OELDE/ENNIGERLOH: Die Kunden der Stadtwerke Ostmünsterland erhalten in den nächsten Tagen ihre Jahresabrechnung für das Jahr 2022. 

Ab dem 30.01.2023 werden die Jahresabrechnungen der Stadtwerke Ostmünsterland an die Energiekunden versendet. Erfahrungsgemäß kommt es daher in den ersten ein bis zwei Wochen in den Kundencentern zu erhöhtem Anfrageaufkommen. In diesem Jahr greift das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz der Dezember-Soforthilfe für die Kunden, welche Erdgas beziehen. „Um die Be- und Verrechnung der Dezember-Soforthilfe anhand der Jahresendabrechnung nachvollziehbar darzustellen, erhalten unsere Energiekunden mit der Abrechnung ihres Erdgasverbrauchs einen Informationsflyer. Für erste Fragen sowie eventuelle Unsicherheiten zur Jahresendabrechnung, haben wir den FAQ-Bereich auf unserer Website www.so.de/faq mit relevanten Informationen speziell zu den aktuellen Themen erweitert. Hier finden unsere Kunden verständlich und direkt Informationen zu ihrer Jahresabrechnung“, erklärt Heiko Alte Epping, Prokurist und Fachbereichsleitung Zentrale Dienste der Stadtwerke Ostmünsterland. Mit der Dezember-Soforthilfe entlastet die Bundesregierung die Haushalte in Deutschland und überbrückt so die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Dazu wurde der Dezember-Gasabschlag von den Energieversorgern nicht eingezogen. „Bei der Jahresendabrechnung für Erdgaskunden wird statt des ursprünglich veranschlagten Dezemberabschlages 2022 die exakte, nach festen Vorgaben des Bundes berechnete Dezember-Soforthilfe verrechnet. Somit wird ein rechnerischer Wert ermittelt, welcher durchaus höher oder niedriger als der ursprüngliche vorgesehene Dezemberabschlag ausfallen kann und somit nicht immer einen runden Betrag darstellt“ fügte Heiko Alte Epping hinzu. 

Sofern Kunden der Stadtwerke Ostmünsterland am 1. Dezember 2022 Erdgas bezogen haben, wird in der Jahresabrechnung die Verrechnung der staatlichen Soforthilfe berücksichtigt. Der Staat übernimmt dabei nicht den pauschal errechneten Dezember-Abschlag inkl. 7 % Mehrwertsteuer, sondern den tatsächlichen Entlastungsbetrag. Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages ist der für den Monat September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. 

Neben dem Informationsflyer zur Erläuterung der Dezember-Soforthilfe für die Erdgaskunden der Stadtwerke Ostmünsterland als Beilage zu den Rechnungen, werden auf der Website unter www.so.de/faq weitere wichtige Informationen rund um die Themen, Jahresendabrechnung, Energiepreisbremsen sowie Energiesparen samt Maßnahmen erklärt. Die Mitarbeiter im Kundencenter stehen für Fragen und Anliegen wie gewohnt zur Verfügung. Die Stadtwerke Ostmünsterland weisen jedoch freundlich darauf hin, dass aufgrund des durchaus erhöhten Nachfrageaufkommens digitale Kommunikationswege in Form des Kundenportals unter www.so.de bequem und direkt genutzt werden können.