Pressemitteilung vom 19.09.2022

ENERGIEKOSTEN STEIGEN WEITER

STADTWERKE OSTMÜNSTERLAND KÜNDIGEN PREISERHÖHUNG FÜR STROM UND ERDGAS ZUM 1. NOVEMBER 2022 AN

TELGTE: Die außergewöhnliche Marktsituation macht es notwendig, dass die Stadtwerke Ostmünsterland die Preise für Strom und Erdgas zum 1. November 2022 weiter erhöhen müssen.

Die Lage auf den Energiemärkten in Deutschland bleibt extrem angespannt. Die Energiepreise an den Handelsmärkten sind in den letzten Wochen noch einmal erheblich gestiegen und wirken sich somit erneut auf die Verbraucherpreise aus. Diese Entwicklung ausgelöst haben maßgeblich der Ukrainekrieg sowie insbesondere die Einschränkung der Gaslieferungen durch Russland. Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 neue gesetzliche Umlagen, die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt. Des Weiteren wird die Bilanzierungsumlage angehoben.


„Uns ist bewusst, dass die Kundinnen und Kunden derzeit auch in anderen Lebensbereichen deutliche Preissteigerungen erfahren und diese Energiepreiserhöhung eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Dennoch ist es für uns nicht möglich, unsere derzeitigen Preise beizubehalten. Grund dafür sind die massiv erhöhten Kosten am Energiemarkt,“ erläutert Stefan Werner, Fachbereichsleiter für Handel und Vertrieb der Stadtwerke Ostmünsterland mit Blick auf den bevorstehenden Winter. Konnten die Stadtwerke Ostmünsterland kurzfristige Kostenschwankungen in einem bestimmten Rahmen in der Vergangenheit für ihre Bestandskunden noch abfangen, lassen sich Steigerungen in der Größenordnung, wie sie derzeit den Markt beherrschen, jedoch nicht mehr ausgleichen. Die Preisanpassungen der Stadtwerke Ostmünsterland bewegen sich dabei im aktuellen Marktumfeld.


Die Stadtwerke Ostmünsterland werden in den nächsten Tagen ihre Kundinnen und Kunden schriftlich über die neuen Preise informieren. Die Stadtwerke empfehlen dringend, frühzeitig Abschläge anzupassen, um erhöhte Nachzahlungen mit der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden. Diese Änderung kann über das Online-Kundencenter vorgenommen werden. Damit die Preisänderung bei der nächsten Jahresabrechnung stichtagsgenau berücksichtigt werden kann, wird der Verbrauch bis zum 1. November 2022 automatisch ermittelt. Selbstverständlich haben die Kunden auch die Möglichkeit, ihren Zählerstand zum 31. Oktober 2022 ebenfalls über das Online-Kundencenter  mitzuteilen.


Im FAQ-Bereich haben wir zudem einige Informationen rund um die Preisanpassung zusammengestellt. Zusätzlich nehmen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundencentern in Drensteinfurt, Ennigerloh, Oelde, Ostbevern, Sendenhorst und Telgte gerne für Kundenanfragen persönlich Zeit.

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