Pressemitteilung vom 30.03.2023

Stadtwerke Ostmünsterland ziehen Abschlag später ein, um Preisbremsen zu berücksichtigen

Anstatt Ende März erfolgt die Abbuchung erst um Ostern

Telgte: Die Umsetzung der gesetzlich beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen zur Minderung der außergewöhnlich hohen Energiemarktpreise steht an. Aufgrund der hohen Komplexität werden die Stadtwerke Ostmünsterland alle Abschläge, auch die der nicht von den Preisbremsen betroffenen Kunden, anstatt Ende März erst ca. 10 Tage später abbuchen.

Um die Menschen in Deutschland schnell finanziell zu entlasten, wurden Ende Dezember 2022 die Energiepreisbremsen vom Gesetzgeber beschlossen. Von den Preisbremsen profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Dann gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen die Kunden ihren regulären Vertragspreis. Die Energiepreisbremsen gelten seit März und finden auch rückwirkend für Januar und Februar Anwendung.

Von den Energiepreisbremsen profitieren selbstverständlich auch die Kunden der Stadtwerke Ostmünsterland vollumfänglich. Allerdings bieten die Stadtwerke Ostmünsterland fast alle Stromprodukte, sowohl die Grundversorgung wie auch viele Sonderprodukte, günstiger, also unterhalb des staatlich gedeckelten Referenzpreises von 40 ct/kWh an. Auch ein Großteil der von den Stadtwerken Ostmünsterland mit Erdgas versorgten Kunden liegen mit ihrem Erdgasprodukt nur minimal über dem Referenzpreis von 12 ct/kWh. Alle betroffenen Kunden erhalten ihre staatliche Entlastung automatisch und müssen nichts unternehmen.

Wie alle anderen Energieversorger auch standen die Stadtwerke Ostmünsterland in den letzten Wochen allerdings vor der Herausforderung eine originär sozialstaatliche Aufgabe, nämlich die finanzielle Entlastung von Bürgern, kurzfristig selbst umzusetzen und die gesamte Abrechnung IT-seitig auf die Systematik der Preisbremsen umzustellen.

Infolgedessen wird sich der gewöhnliche Abbuchungstermin der Abschläge zum Monatsende einmalig verändern. Die Abbuchung des März-Abschlags erfolgt für alle Kunden, ob anspruchsberechtigt oder nicht, ca. 10 Tage später.

Alle von den Preisbremsen betroffenen Kunden erhalten bis Ostern ein Informationsschreiben über ihren individuellen Entlastungsbetrag und dem neuen persönlichen Abschlagsplan. Unabhängig vom Zustelltermin dieses Informationsschreibens, werden alle Abschläge der betroffenen Kunden automatisch reduziert.

Hier halten die Stadtwerke Ostmünsterland fortlaufende Informationen und einen Erklärfilm zum Thema Energiepreisbremse bereit.

Sollten nach Eingang des Informationsschreibens doch noch Fragen unbeantwortet bleiben, hilft zudem der Kundenservice der Stadtwerke Ostmünsterland unter Tel. 02504 7085-935 gern weiter.