Die Lage am Gasmarkt ist derzeit sehr angespannt. Aktuell ist die Versorgung gesichert, eine Verschlechterung der Versorgungslage ist aber leider nicht auszuschließen.
Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo es möglich ist, Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – können einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern.
Sollte es zu einer Gasmangellage kommen und die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduktion der Gasimportmenge nach Deutschland feststellen, greifen Notfallmechanismen, die sicherstellen, dass Energieversorger auch bei einem starken Preisanstieg noch Gas kaufen und ihre Kunden beliefern können. Ansonsten drohen Versorgungsengpässe und Insolvenzen von Energieversorgern mit drastischen Auswirkungen für Kunden und Beschäftigte.
Die Stadtwerke Ostmünsterland hoffen, dass es nicht zu einer Gasmangellage kommt, in der Versorger gezwungen werden, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung infolge von verminderten Gasimporten auf die Gaskunden zu verteilen. Ob die hierfür neu geschaffene Preisanpassungsmöglichkeit aus dem §24 EnSiG aktiviert wird, ist eine Entscheidung der Bundesregierung und wird abhängig von den weiteren Entwicklungen getroffen.
Gleichzeitig treffen auch die Stadtwerke Ostmünsterland Vorsorgemaßnahmen und bereiten sich auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und die Verantwortlichen der Stadtwreke Ostmünsterland sind in engem Austausch mit Behörden und Verbänden. Mehr lesen
Die Lage am Gasmarkt ist derzeit sehr angespannt. Aktuell ist die Versorgung gesichert, eine Verschlechterung der Versorgungslage ist aber leider nicht auszuschließen. Es ist wichtig, entsprechende Vorsorgen zu treffen um im Fall einer Krisensituation bestmöglich vorbereitet zu sein.
Würden die russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa gestoppt werden, wäre das eine große Herausforderung für die Energieversorgung in Deutschland und für die Versorgungssicherheit. Aber die deutsche Energiewirtschaft und die Politik sind vorbereitet.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Nach § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Gasnetzbetreiber im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems berechtigt, aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung oder Störung zu beheben.
Das Erdgas fließt aus unterschiedlichen Lieferländern nach Deutschland. Nach Russland sind Norwegen und die Niederlande die wichtigsten Quellen.
Aktuell werden neue Importmöglichkeiten geprüft und geschaffen sowie die Versorgung weiter diversifiziert. Um unabhängiger von russischem Gas zu werden, plant die Bundesregierung die zeitnahe Errichtung eines LNG-Anlandepunktes für verflüssigtes Erdgas. Dadurch könnten zusätzliche Gasmengen beispielsweise aus den USA bezogen werden. Und natürlich ist Deutschland keine Insel, sondern Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungssystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen. Sollte kurzfristig der Gasfluss aus Russland gestoppt werden, können Liefermengenschwankungen zudem über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas.
Aktuell ist die Gasversorgung in unserer Region gesichert. Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde bereits Ende März die erste Stufe („Frühwarnstufe“) ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die zweite Stufe („Alarmstufe“) ausgerufen. Wichtig: aktuell besteht keine Gasmangellage, angeordnete Abschaltungen von Industriekunden oder vergleichbare staatliche Markteingriffe sind derzeit nicht erforderlich. Privatkunden und soziale Einrichtungen stehen unter einem besonderen Schutz und werden laut Notfallplan Gas auch im Krisenfall weiter mit Gas beliefert. Trotz angespannter Lage müssen sich Privatkunden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund hierfür ist, dass Russland die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Dies hat zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht. In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie.
Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell keine Herkunftsnachweise der beschafften Energiemengen. Dies hat zur Folge, dass wir als Gas-Lieferant leider nicht Einfluss darauf nehmen können, aus welchen Herkunftsländern wir das Gas beziehen. Russland liefert mittlerweile noch rund 35 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases – und der Anteil wird sich in den kommenden Monaten weiter verringern. Wichtige Herkunftsländer für in Deutschland verbrauchtes Gas sind außerdem Norwegen und die Niederlande.
Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.
Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigen
In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.
Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber, so auch die Stadtwerke Ostmünsterland, ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kund:innen im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kund:innen gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.
Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in unserer Region.
Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung in steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.
Kurzfristig macht es die angespannte geopolitische Lage erforderlich, neue Importmöglichkeiten zu schaffen und die Versorgung weiter zu diversifizieren. Zudem sollten schnell eigene LNG-Anlandepunkte für verflüssigtes Erdgas in Deutschland gebaut werden. Diese müssen so gebaut sein, dass sie H2-ready und damit zukunftssicher sind. Wasserstoff kann Erdgas in der Zukunft ergänzen und eine CO2-neutrale und sichere europäische Versorgung ermöglichen. Der Einstieg in erneuerbare Gase sollte jetzt noch schneller vorangetrieben werden.
Wichtiger denn je ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, um unabhängiger von Energieimporten zu werden. Neben dem schnellen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik umfasst dies auch eine Biogas-Ausbau-Offensive.
Rund 50 % der deutschen Haushalte nutzen derzeit den Energieträger Gas, um ihren Wärmebedarf zu decken. Eine Trendwende dieser hohen Marktbedeutung ist aktuell nicht zu erkennen: 70 % der 2021 neu installierten Heizungen werden mit Erdgas betrieben. Die Bedeutung von Gas sieht auch die Bundesregierung. Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es dazu: „Auch in den nächsten Jahren wird Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten.“
Auch wenn die Versorgung aktuell gesichert ist, ist für den Ernstfall vorgesorgt: Bei einem Versorgungsengpass treten die behördlich geregelten Abläufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Auf Basis gesetzlicher Vorgaben stellen dann die Fern- und Verteilnetzbetreiber sicher, dass die Versorgung von geschützten Kunden zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das bedeutet, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden. Sind Kürzungen nicht mehr zu vermeiden, werden zum Beispiel als erstes nicht systemrelevante Gaskraftwerke vom Netz genommen, um die Nachfrage nach Gas zu reduzieren.
Auch in Zukunft wird Gas eine wichtige Rolle im Wärmemarkt spielen. Gasbasierte Heizsysteme lassen sich sowohl mit konventionellem Erdgas als auch mit Biomethan und Wasserstoff betreiben. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Kurzum: Gasheizungen bleiben auch für die Zukunft eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Investition. Ein Gashausanschluss kann auch zukünftig für eine mit Wasserstoff betriebene Heizung genutzt werden.
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