STROMMIX
Die Mischung macht’s.
Damit Verbraucher aufgrund der Liberalisierung der Strommärkte die Möglichkeit haben, verschiedene Angebote und Produkte miteinander vergleichen zu können, ist gerade bei der Zusammensetzung von elektrischer Energie mehr Transparenz erforderlich. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 42 ist festgelegt, dass alle Energieversorgungsunternehmen, die an Endverbraucher Strom liefern, verpflichtet sind, Informationen zu ihrem Strommix zu veröffentlichen.
Stromkennzeichnung
Die sogenannte Stromkennzeichnung zeigt die prozentuale Aufteilung der erneuerbaren, fossilen und nuklearen Energieträger. Weiterhin werden Angaben zu den Umweltauswirkungen (je Kilowattstunde) gemacht, das heißt Kohlendioxidausstoß (CO2-Emissionen) und radioaktiver Abfall. Im Vergleich dazu muss der bundesdeutsche Energieträgermix dargestellt werden. Mit diesen Fakten werden Endverbraucher von Strom übersichtlich über die Stromherkunft informiert und können so den Energiemix ihres jeweiligen Versorgers nachvollziehen und dessen Umweltauswirkungen erkennen.
Jeweils zum 1. November eines Jahres wird die Stromkennzeichnung aktualisiert.
Hier können Sie den aktuellen Energieträgermix als PDF herunterladen.