Strom | {{SO}} einfach
Unsere Grundversorgung - ohne Mindestvertragslaufzeit.
Strom | SO einfach - unsere Grund- und Ersatzversorgung für Bestandskunden sind maximale Unabhängigkeit. Sie binden sich an keine Mindestvertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen. Genau das richtige Stromprodukt für alle, die gerne spontan entscheiden.
Damit Ihr Leben in Bewegung bleibt, garantieren wir Ihnen eine verlässliche und leistungsfähige Versorgung mit Strom. Im gesamten Versorgungsgebiet und darüber hinaus.
Unser Strom istzu 100 %grün. |
Auf einen Blick:
- 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweis
- zertifiziert vom TÜV NORD
- keine Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist: 2 Wochen

Preise Strom | SO einfach
Standard
netto | brutto* | ||
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Arbeitspreis | ct/kWh | 32,90 | 39,15 |
Grundpreis | €/Jahr | 150,00 | 178,50 |
Schwachlast (nur bei Zweitarifzähler)
netto | brutto* | ||
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Arbeitspreis HT** | ct/kWh | 33,49 | 39,85 |
Arbeitspreis NT** | ct/kWh | 28,99 | 34,50 |
Grundpreis | €/Jahr | 150,00 | 178,50 |
Unterbrechbar
netto | brutto* | ||
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 28,49 | 33,90 |
Grundpreis | €/Jahr | 150,00 | 178,50 |
Gültig ab: 1. November 2022
* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % enthalten.
** Niedertarifzeit (NT): Montag bis Sonntag 6 Stunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr; Hochtarifzeit (HT): die übrige Zeit
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Gut zu wissen
Ja, ab dem 1. Januar 2021 stellen wir alle unsere Stromprodukte auf grünen Strom um. Unser Strom stammt zu 100 Prozent aus europäischen Wasser-, Windkraft- oder Solarenergieanlagen, die die gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards einhalten und mit Rücksicht auf Natur-, Umwelt und landwirtschaftliche Belange errichtet wurden. Weitere Antworten auf Fragen zum Thema „grüner Strom“ finden Sie hier:
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Der Arbeitspreis nennt das Entgelt pro Einheit des Energieverbrauchs, die Abrechnung erfolgt in Cent pro Kilowattstunde. Mit dem pauschal berechneten Grundpreis werden feste Kosten wie zum Beispiel Zählerbereitstellung und -miete, Abrechnung, allgemeine Vertriebskosten sowie die Wartung von Anlagen und Zählern abgedeckt. Durch die Multiplikation der tatsächlich verbrauchten Anzahl der Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis zuzüglich des jährlichen Grundpreises ergeben sich die jährlichen Stromkosten.
Im Detail: Im bundesdeutschen Durchschnitt bilden im Jahr 2014 rund 53 % Steuern und Abgaben (Stromsteuer; Konzessionsabgaben an die Kommunen; Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18-AbLaV und der § 19-NEV-Umlage ergeben; Mehrwertsteuer) den größten Anteil am Strompreis. Die Produktion bzw. die Beschaffung des Stroms und die Margen des Energieversorger ergeben mit ca. 25 % den zweitgrößten Anteil am Strompreis. Die restlichen 22 % entfallen auf die Netznutzungsentgelte, die der Energieversorger den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung der Stromnetze und deren Messeinrichtungen bezahlen muss.
Die Animation des Umweltbundesamtes zeigt, wie das Stromnetz heute funktioniert und welche Systemdienstleistungen für eine stabile Stromversorgung erbracht werden müssen. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien ergeben sich auch im Stromnetz Veränderungen und damit neue Herausforderungen. Der Film zeigt Lösungsansätze für eine stabile Stromversorgung auch ohne konventionelle Kraftwerke gezeigt, wie sie auch im Projekt Kombikraftwerk untersucht werden.
Jeder Haushaltskunde hat Anspruch darauf, mit Energie grundversorgt zu werden. Auch wenn kein Energieliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die Grundversorgung mit Energie automatisch. Insbesondere bei einem Umzug (an einem anderen Wohnort) ist die Grundversorgung äußerst praktisch, da die Grundversorgung kurzfristig angemeldet werden und mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden kann.
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Energie beliefert, gilt als Grundversorger.
Im Versorgungsgebiet Ennigerloh, Oelde, Ostbevern und Telgte sind die Stadtwerke Ostünsterland der Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Erdgas. Hier können sich die Haushaltskunden immer auf eine sichere und zuverlässige Energielieferung verlassen.
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