Strom | {{SO}} ersatz

Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedinungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG.


Unser Strom

ist zu 100 %

grün. 

Preise Strom | SO ersatz

Ersatzversorgung SLP (ohne Leistungsmessung)

Allgemeine Preise

Standard

netto brutto*
Arbeitspreis ct/kWh 30,06 35,77
Grundpreis €/Jahr 159,66 190,00

Schwachlast (nur bei Zweitarifzähler)

netto brutto*
Arbeitspreis HT ct/kWh 31,06 36,96
Arbeitspreis NT ct/kWh 26,05 31,00
Grundpreis €/Jahr 159,66 190,00

Unterbrechbar

netto brutto*
Arbeitspreis ct/kWh 24,35 28,98
Grundpreis €/Jahr 159,66 190,00

Ersatzversorgung rLM (Leistungsmessung)

rLM: Bei Vorhandensein einer registrierenden Leistungsmessung (rLM) gelten folgende Preise:

Der Preis gilt für leistungsgemessene Abnahmestelle

netto brutto*
Arbeitspreis ct/kWh 25,20 29,99
Leistungspreis ** €/kW/Jahr 123,20 146,61
Grundpreis €/Jahr 398,00 473,62

Gültig ab: 1. September 2023
* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % enthalten.
** Maximal gemessene Leistung gemäß Abrechnung des Netzbetreibers im jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Der Strompreis setzt sich für SLP-Kunden aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, für rLM-Kunden aus einem Grund-, Arbeits- und Leistungspreis zusammen. Eine jährliche Abrechnung in Papierform ist kostenfrei, für jede weitere Abrechnung in Papierform erhöht sich der Grundpreis um 12,00 € (brutto). Abrechnungen in elektronischer Form erfolgen kostenfrei.
Die vom zuständigen Netzbetreiber festgelegten Tarifzeiten sind:
Hochtarifzeit (HT): Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Niedertarifzeit (NT): Die übrige Zeit.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind ortsfeste niederspannungsseitig versorgte elektrische Geräte zur Raumheizung oder
Warmwasseraufbereitung, deren Energieaufnahme über geeignete Schaltvorrichtungen ausschließlich durch den Netzbetreiber freigegeben
oder unterbrochen wird.


Gut zu wissen