Strom | {{SO}} ersatz
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedinungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG.
|
Auf einen Blick:
- Strom in Niederspannung für Haushaltskunden innerhalb des Grundversorgungsgebietes
- 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweis
- zertifiziert vom TÜV NORD

Preise Strom | SO ersatz
Ersatzversorgung SLP (ohne Leistungsmessung)
Allgemeine Preise
Standard
netto | brutto* | ||
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 30,06 | 35,77 |
Grundpreis | €/Jahr | 159,66 | 190,00 |
Schwachlast (nur bei Zweitarifzähler)
netto | brutto* | ||
---|---|---|---|
Arbeitspreis HT | ct/kWh | 31,06 | 36,96 |
Arbeitspreis NT | ct/kWh | 26,05 | 31,00 |
Grundpreis | €/Jahr | 159,66 | 190,00 |
Unterbrechbar
netto | brutto* | ||
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 24,35 | 28,98 |
Grundpreis | €/Jahr | 159,66 | 190,00 |
Ersatzversorgung rLM (Leistungsmessung)
rLM: Bei Vorhandensein einer registrierenden Leistungsmessung (rLM) gelten folgende Preise:
Der Preis gilt für leistungsgemessene Abnahmestelle
netto | brutto* | ||
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 25,20 | 29,99 |
Leistungspreis ** | €/kW/Jahr | 123,20 | 146,61 |
Grundpreis | €/Jahr | 398,00 | 473,62 |
Gültig ab: 1. September 2023
* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % enthalten.
** Maximal gemessene Leistung gemäß Abrechnung des Netzbetreibers im jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Der Strompreis setzt sich für SLP-Kunden aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, für rLM-Kunden aus einem Grund-, Arbeits- und Leistungspreis zusammen. Eine jährliche Abrechnung in Papierform ist kostenfrei, für jede weitere Abrechnung in Papierform erhöht sich der Grundpreis um 12,00 € (brutto). Abrechnungen in elektronischer Form erfolgen kostenfrei.
Die vom zuständigen Netzbetreiber festgelegten Tarifzeiten sind:
Hochtarifzeit (HT): Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Niedertarifzeit (NT): Die übrige Zeit.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind ortsfeste niederspannungsseitig versorgte elektrische Geräte zur Raumheizung oder
Warmwasseraufbereitung, deren Energieaufnahme über geeignete Schaltvorrichtungen ausschließlich durch den Netzbetreiber freigegeben
oder unterbrochen wird.
Downloads
Gut zu wissen
Ja, ab dem 1. Januar 2021 stellen wir alle unsere Stromprodukte auf grünen Strom um. Unser Strom stammt zu 100 Prozent aus europäischen Wasser-, Windkraft- oder Solarenergieanlagen, die die gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards einhalten und mit Rücksicht auf Natur-, Umwelt und landwirtschaftliche Belange errichtet wurden. Weitere Antworten auf Fragen zum Thema „grüner Strom“ finden Sie hier:
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Der Arbeitspreis nennt das Entgelt pro Einheit des Energieverbrauchs, die Abrechnung erfolgt in Cent pro Kilowattstunde. Mit dem pauschal berechneten Grundpreis werden feste Kosten wie zum Beispiel Zählerbereitstellung und -miete, Abrechnung, allgemeine Vertriebskosten sowie die Wartung von Anlagen und Zählern abgedeckt. Durch die Multiplikation der tatsächlich verbrauchten Anzahl der Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis zuzüglich des jährlichen Grundpreises ergeben sich die jährlichen Stromkosten.
Im Detail: Im bundesdeutschen Durchschnitt bilden im Jahr 2014 rund 53 % Steuern und Abgaben (Stromsteuer; Konzessionsabgaben an die Kommunen; Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18-AbLaV und der § 19-NEV-Umlage ergeben; Mehrwertsteuer) den größten Anteil am Strompreis. Die Produktion bzw. die Beschaffung des Stroms und die Margen des Energieversorger ergeben mit ca. 25 % den zweitgrößten Anteil am Strompreis. Die restlichen 22 % entfallen auf die Netznutzungsentgelte, die der Energieversorger den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung der Stromnetze und deren Messeinrichtungen bezahlen muss.
Die Animation des Umweltbundesamtes zeigt, wie das Stromnetz heute funktioniert und welche Systemdienstleistungen für eine stabile Stromversorgung erbracht werden müssen. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien ergeben sich auch im Stromnetz Veränderungen und damit neue Herausforderungen. Der Film zeigt Lösungsansätze für eine stabile Stromversorgung auch ohne konventionelle Kraftwerke gezeigt, wie sie auch im Projekt Kombikraftwerk untersucht werden.
Jeder Haushaltskunde hat Anspruch darauf, mit Energie grundversorgt zu werden. Auch wenn kein Energieliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die Grundversorgung mit Energie automatisch. Insbesondere bei einem Umzug (an einem anderen Wohnort) ist die Grundversorgung äußerst praktisch, da die Grundversorgung kurzfristig angemeldet werden und mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden kann.
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Energie beliefert, gilt als Grundversorger.
Im Versorgungsgebiet Ennigerloh, Oelde, Ostbevern und Telgte sind die Stadtwerke Ostünsterland der Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Erdgas. Hier können sich die Haushaltskunden immer auf eine sichere und zuverlässige Energielieferung verlassen.