Gas | {{SO}} flexibel
Immer gut versorgt - flexible Laufzeiten.
Mit unserem Produkt Gas | SO flexibel sind Sie gut beraten und zuverlässig versorgt.
Auf einen Blick:
- Sonderprodukt außerhalb der Grundversorgung
- Grundlaufzeit: bis zum 31.12.2023
- sicher und zuverlässig versorgt
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Laufzeitende
- Laufzeitverlängerung auf unbestimmte Zeit
Preise Gas | SO flexibel
netto | brutto* | ||
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Arbeitspreis | ct/kWh | 19,76 | 21,14 |
Grundpreis** | €/Jahr | 151,25 | 161,84 |
Gültig ab: 1. Januar 2023
Der Gaspreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung in Papierform.
* In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 7 % enthalten. Das ab dem 1.1.2023 gültige Preisblatt finden Sie im Download.
** Es werden Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Gut zu wissen
Jeder Haushaltskunde hat Anspruch darauf, mit Energie grundversorgt zu werden. Auch wenn kein Energieliefervertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die Grundversorgung mit Energie automatisch. Insbesondere bei einem Umzug (an einem anderen Wohnort) ist die Grundversorgung äußerst praktisch, da die Grundversorgung kurzfristig angemeldet werden und mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden kann.
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Energie beliefert, gilt als Grundversorger.
Im Versorgungsgebiet Ennigerloh, Oelde, Ostbevern und Telgte sind die Stadtwerke Ostmünsterland der Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Erdgas. Hier können sich die Haushaltskunden immer auf eine sichere und zuverlässige Energielieferung verlassen.
Im Bereich der Grundversorgung Erdgas (Allgemeiner Preis – Gas) bieten wir innerhalb der Stufen Kleinverbrauchstarif bis Grundversorgung III eine Bestabrechnung an. Das heißt, hier werden Sie automatisch zu dem Preis abgerechnet, der für Sie günstiger ist.
Beispiel: Sie haben in den vergangenen Jahren immer rund 3.600 kWh pro Jahr verbraucht, sodass Sie im Kleinverbrauchstarif eingestuft sind, die Berechnungsgrundlage für unsere Abrechnung liegt bei 4.000 kWh. Im letzten Abrechnungszeitraum jedoch haben Sie mit 4.150 kWh mal etwas mehr Erdgas verbraucht. Bei der Abrechnung erhalten Sie natürlich den für Sie günstigeren Preis aus dem Tarif „Grundversorgung I“, der einen günstigeren Arbeitspreis hat. Darauf ist Verlass!
Und wenn Sie Verbräuche von 49.412 bis 1.499.999 kWh pro Jahr haben, dann erfolgt die Berechnung zum angegebenen Durchschnittspreis.