ENERGIEAUSWEIS.

IN WENIGEN SCHRITTEN ZUM ENERGIEAUSWEIS.

„Darf ich bitte den Ausweis sehen?“

Eine inzwischen gängige Frage bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen. Gemeint ist der Gebäudeenergieausweis. Bei jedem Neubau oder Verkauf und jeder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis sehr hilfreich: Er zeigt, ob bei den Häusern mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten kalkuliert werden muss. Eigentümer profitieren durch die energetische Bestandsaufnahme und Modernisierungsempfehlungen für die Gebäude.

Welchen Energieausweis brauchen Sie?

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis.
Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet.

Ihre Ansprechpartner

Ludger van Cleff

  02504 7085 642
 ludger.vancleff@so.de