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Wir geben Antworten zum Thema Versorgungssicherheit.
Wir wollen sachlich aufklären und haben deshalb die häufigsten Fragen zu diesem Thema an dieser Stelle für Sie zusammengetragen und beantwortet.

Kann es in Zukunft zur Gasmangellage kommen, was bedeutet das für unsere Wärmeversorgung und wie können wir unabhängiger von den russischen Gaslieferungen werden? Wir fassen für Sie den aktuellen Stand zusammen.

Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe legen Maßnahmen fest, um die Gasversorgung in Deutschland im Krisenfall aufrecht zu halten. Doch was heißt das konkret und wie wirkt es sich für Sie als Verbraucher:innen aus?

Heizlüfter und Radiatoren stehen hoch im Kurs, um die private Heizung diesen Winter zu unterstützen – doch ist das sinnvoll oder führt das zur Überlastung des Stromnetzes bis hin zu Blackouts?

Die aktuelle Lage führt uns unsere Abhängigkeit von Erdgas vor Augen, doch wie wirkt diese sich konkret für Verbraucher:innen aus und was bedeutet das für die klassische Gasheizung bei Ihnen zuhause?
Wie steht es um die Gasversorgung?
Die Lage am Gasmarkt ist derzeit sehr angespannt. Aktuell ist die Versorgung gesichert, eine Verschlechterung der Versorgungslage ist aber leider nicht auszuschließen.
Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – können einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern.
Sollte es zu einer Gasmangellage kommen und die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduktion der Gasimportmenge nach Deutschland feststellen, greifen Notfallmechanismen, die sicherstellen, dass Energieversorger auch bei einem starken Preisanstieg noch Gas kaufen und ihre Kunden beliefern können.
Wir hoffen, dass es nicht zu einer Gasmangellage kommt, in der Versorger gezwungen werden, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung infolge von verminderten Gasimporten auf die Gaskunden zu verteilen. Ob die hierfür neu geschaffene Preisanpassungsmöglichkeit aus dem §24 EnSiG aktiviert wird, ist eine Entscheidung der Bundesregierung und wird abhängig von den weiteren Entwicklungen getroffen.
Gleichzeitig treffen aber auch wir Vorsorgemaßnahmen und bereiten uns auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Wir haben einen Krisenstab eingerichtet und unsere Verantwortlichen stehen in engem Austausch mit Behörden und Verbänden.
Würden die russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa gestoppt werden, wäre das eine große Herausforderung für die Energieversorgung in Deutschland und für die Versorgungssicherheit. Aber die deutsche Energiewirtschaft und die Politik sind vorbereitet.
Denn Erdgas fließt aus unterschiedlichen Lieferländern nach Deutschland. Nach Russland sind Norwegen und die Niederlande die wichtigsten Quellen. Aktuell werden zudem neue Importmöglichkeiten geprüft und geschaffen sowie die Versorgung weiter diversifiziert.
Um unabhängiger von russischem Gas zu werden, plant die Bundesregierung die zeitnahe Errichtung eines LNG-Anlandepunktes für verflüssigtes Erdgas. Dadurch könnten zusätzliche Gasmengen beispielsweise aus den USA bezogen werden. Und natürlich ist Deutschland keine Insel, sondern Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungssystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
Sollte kurzfristig der Gasfluss aus Russland gestoppt werden, können Liefermengenschwankungen zudem über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas.
Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.
Was hat es mit dem Notfallplan Gas auf sich?
Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigen
In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit den Bundesbehörden und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber, so auch die Stadtwerke Ostmünsterland, ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde bereits Ende März die erste Stufe des Notfallplans Gas („Frühwarnstufe“) ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die zweite Stufe („Alarmstufe“) ausgerufen. Grund hierfür ist, dass Russland die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Dies hat zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht. In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie.
Wichtig ist dabei: Aktuell besteht keine Gasmangellage und Abschaltungen von Industriekunden oder vergleichbare staatliche Markteingriffe sind derzeit nicht erforderlich. Trotz angespannter Lage müssen sich Privatkunden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.
Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kund:innen im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kund:innen gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.
Wie steht es um die Stromversorgung?
Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in unserer Region.
Das Stromnetz und seine einzelnen Anlagen (z. B. Leitungen und Transformatoren) werden vor einer Überlastung durch Sicherungen geschützt. Diese lösen aus, wenn eine Überlast eintritt, um bleibenden Schaden von den Anlagen fern zu halten.
Eine Überlastung von Anlagen und demzufolge ein örtlich begrenzter Stromausfall kann z. B. durch den vermehrten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren ausgelöst werden. Da der Verkauf und der Anschluss solcher Geräte keinerlei Anmeldeprozessen unterliegt, ist der tatsächliche Einsatz und die Verteilung im Netz kaum abschätzbar und stellt eine ernste Herausforderung für die Verteilnetze dar. Entscheidend ist, wie viele Geräte gleichzeitig betrieben werden. Bereits ein bis zwei Heizgeräte (jeweils ca. 2 kW) pro Haushalt können – in mehreren Haushalten gleichzeitig betrieben – unser Netz überfordern.
Damit im Falle eines Stromausfalls der Netzbetreiber nach Austausch der Sicherungen das Netz zügig wieder einschalten kann, gilt: Vor allem die großen Verbraucher (z. B. Radiatoren und Heizlüfter) vom Netz nehmen (Stecker aus der Steckdose ziehen)!
Um im Winter die Stromnetze nicht zu überlasten, wäre allerdings ratsam, von vornherein nicht mit Direktheizungen zu heizen oder zuzuheizen. Bedenken Sie: Ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus!
Im Winter erwarten die Übertragungsnetzbetreiber eine äußerst angespannte Versorgungssituation. Das liegt an der Gasversorgung, aber auch an der Frage, wie sich die zugespitzte Lage auf dem Energiemarkt in unseren Nachbarländern auswirkt und über welche Kraftwerkskapazitäten wir in Europa insgesamt im Winter verfügen. Ein Stresstest der Übertragungsbetreiber hat aber ergeben: Selbst im schlimmsten Fall ist nicht mit einem Blackout zu rechnen.
Es ist aber nicht ausschließen, dass es in diesem Winter zu sogenannten Lastunterdeckungen kommt. Es gäbe dann nicht genug Strom, um den erwarteten Verbrauch – die „Last“ – zu decken. Tritt dies ein, können die Netzbetreiber unter anderem Reserven auf dem europäischen Strommarkt mobilisieren oder wenn nötig kontrollierte Lastabschaltungen vornehmen. Das würde bedeuten, dass – „diskriminierungsfrei“ sowie regional und zeitlich begrenzt – Verbraucher:innen für kurze Zeit vom Netz getrennt werden. Natürlich nur im schlimmsten Fall und um einen Blackout zu verhindern.
Welche Auswirkungen hat die Versorgungslage für Sie?
Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell keine Herkunftsnachweise der beschafften Energiemengen. Dies hat zur Folge, dass wir als Gas-Lieferant leider nicht Einfluss darauf nehmen können, aus welchen Herkunftsländern wir das Gas beziehen. Russland liefert mittlerweile noch rund 35 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases – und der Anteil wird sich in den kommenden Monaten weiter verringern. Wichtige Herkunftsländer für in Deutschland verbrauchtes Gas sind außerdem Norwegen und die Niederlande.
Nein, denn: Bei einem Versorgungsengpass treten die behördlich geregelten Abläufe des Notfallplans Gas in Kraft. Auf Basis gesetzlicher Vorgaben stellen dann die Fern- und Verteilnetzbetreiber sicher, dass die Versorgung von geschützten Kunden zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das bedeutet, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden. Sind Kürzungen nicht mehr zu vermeiden, werden zum Beispiel als erstes nicht systemrelevante Gaskraftwerke vom Netz genommen, um die Nachfrage nach Gas zu reduzieren.
Rund 50 % der deutschen Haushalte nutzen derzeit den Energieträger Gas, um ihren Wärmebedarf zu decken. Eine Trendwende dieser hohen Marktbedeutung ist aktuell nicht zu erkennen: 70 % der 2021 neu installierten Heizungen werden mit Erdgas betrieben. Die Bedeutung von Gas sieht auch die Bundesregierung. Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es dazu: „Auch in den nächsten Jahren wird Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten.“
Zusätzlich gilt: Gasbasierte Heizsysteme lassen sich sowohl mit konventionellem Erdgas als auch mit Biomethan und Wasserstoff betreiben. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Kurzum: Gasheizungen bleiben auch für die Zukunft eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Investition. Ein Gashausanschluss kann auch zukünftig für eine mit Wasserstoff betriebene Heizung genutzt werden.