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Wir geben Antworten zum Thema Jahresabrechnung 2022.
In den nächsten Tagen erhalten ein großer Teil unserer Kunden ihre Jahresabrechnung für das Verbrauchsjahr 2022. Im Folgenden finden Sie anhand von FAQs Antworten auf die häufigsten Fragen zur Jahresabrechnung. Unser Kundenservice in den Kundencentern steht Ihnen selbstverständlich auch gerne bei Fragen und Beratungen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten 1 bis 2 Wochen zu erhöhtem Anfrageaufkommen und daher zu etwas längeren Wartezeiten.
Jahresabrechnung 2022
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis gerne unsere Musterrechnung mit Erläuterungen an. Die erste Seite Ihrer Jahresabrechnung liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Guthaben oder über noch offene Beträge. Weiterhin sind in der Regel die zukünftigen monatlichen Abschlagszahlungen und Fälligkeitstermine für 2023 aufgeführt. Die Anlagen der Jahresabrechnung schlüsseln detailliert die Verbrauchsdaten von der Energieart (Strom, Erdgas) auf. Auch finden Sie dort Informationen zum nicht angeforderten Dezember-Abschlag, zum Entlastungsbetrag nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz und zur Mehrwertsteuersenkung für Erdgas und Wärme auf 7%. In unserem Kundenportal können Sie viele Informationen rund um Ihre Energielieferung online abfragen oder an uns übermitteln. Beispielsweise können Sie ganz einfach Ihre bisherigen Verbräuche aufrufen und prüfen, Kontaktdaten ändern, Ihre Bankverbindung angeben oder Ihre monatlichen Abschläge anpassen. Nutzen Sie also gerne die Vorteile unseres Kundenportals.
Sofern Sie Erdgas von uns bezogen haben, wird in der Jahresabrechnung die Verrechnung der staatlichen Soforthilfe berücksichtigt. Abhängig von den gelieferten Energiearten finden Sie mittig auf der ersten Seite oder weiter folgend die Position „abzüglich Dezemberhilfe“. Aufgeführt ist hier der von uns nicht angeforderte Dezember-Abschlag und der Entlastungsbetrag nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Der Staat übernimmt dabei nicht den pauschal errechneten Dezember-Abschlag inkl. 7 % Mehrwertsteuer, sondern den tatsächlichen Entlastungsbetrag. Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Ein Zwölftel des Gasjahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Sollten Sie den Dezember Abschlag versehentlich überwiesen haben, ist die entsprechende Verrechnung unter dem Punkt „abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen“ erfolgt.
Die Mehrwertsteuersenkung geben die Stadtwerke Ostmünsterland im Rahmen der Jahresabrechnung selbstverständlich an alle Kundinnen und Kunden weiter. Dabei wird der reduzierte Umsatzsteuersatz auf den gesamten Gasverbrauch ab dem 01.07.2022 angewandt.
Die in der Abrechnung aufgeführten zukünftigen Abschlagszahlungen und Fälligkeitstermine für 2023 ergeben sich aus den Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen. Hier sind die ab März in Kraft tretenden Strom bzw. Gaspreisbremsen noch nicht berücksichtigt. Mit der Umsetzung der Gas- bzw. Strompreisbremsen (Preisdeckel) erhalten die Kunden, bei denen diese staatlichen Hilfen zu berücksichtigen sind, ein weiteres Informationsschreiben von den Stadtwerken Ostmünsterland. Dies wird bis spätestens Anfang März der Fall sein. In dem Schreiben sind dann die künftigen Abschlagssätze nach den Vorgaben der Strom- bzw. Gaspreisbremse neu berechnet und aufgeführt.
Kundinnen und Kunden, die den staatlichen Zuschuss im Rahmen der Preisdeckel bzw. Preisbremsen für Strom und Erdgas erhalten, werden gebeten, ihre Abschläge nicht anzupassen. Spätestens Anfang März verschicken wir ein weiteres Informationsschreiben, in dem die künftigen Abschlagssätze nach den Vorgaben der Strom- bzw. Gaspreisbremse neu berechnet und aufgeführt sind. Ob Sie den staatlichen Zuschuss erhalten, können Sie der Website der Bundesregierung entnehmen. Ansonsten können Abschlagssätze bei Bedarf angepasst werden. Am einfachsten können Sie dies direkt über das Kundenportal erledigen.
Der erste monatliche Abschlag für Januar 2023 mit Datum zum 31.01.2023 wird am 09.02.2023 abgebucht, sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
Sie erhalten jährlich eine Rechnung für Ihren Energiebezug. In dieser Rechnung werden die Beträge für die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt. Anhand der Verbrauchswerte für Strom und Erdgas im letzten Abrechnungszeitraum wird der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum errechnet. Mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartenden Abschläge bestimmt. Die Umsatzsteuer mit dem gültigen Umsatzsteuersatz wird hinzugerechnet. Dieser liegt für Erdgas aktuell bei 7%, für Strom bei 19%. Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (in der Regel 12) geteilt und somit der Betrag für Ihre Abschlagszahlungen ermittelt. Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch nach Ablesung der Zähler verrechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückerstattung auf das Herkunftskonto, wo auch die monatlichen SEPA-Mandate für die Abschläge erfolgen.